Velbert: Unnötig oder unumgänglich?
Wegen der für sie anfallenden Kosten lehnen Anwohner des Höhenwegs eine Sanierung ihrer Straße ab. Das Projekt ist erst einmal zurückgestellt. Bleibt beispielsweise die Frage: Wer haftet bei Unfällen?
Velbert. Ein paar tausend Euro werden für Anlieger schnell fällig, wenn die Straße vor ihrer Haustür erneuert werden muss. So auch im Langenhorst, wo die Technischen Betriebe (TBV) den Höhenweg grundlegend instand setzen wollen.
Nicht notwendig, meinen die Anwohner und brachten dies kürzlich in einer Bürgerversammlung vehement zum Ausdruck. Am Donnerstagabend hatte der TBV-Verwaltungsrat das Thema auf der Tagesordnung. Das Gremium stand vor der bisher einmaligen Frage, hier einen brisanten Präzedenzfall zu schaffen.
Ab einem Alter von etwa 35 Jahren sei eine Straße in der Regel so verschlissen, dass sie aus fachlicher Sicht erneuert werden muss, erläuterte TBV-Geschäftsbereichsleiter Rolf Hermanni auf WZ-Nachfrage.
Am Höhenweg etwa gebe es Probleme mit der Wasserführung; der Regen laufe nicht mehr über die Kanäle ab, sondern über private Grundstücke. Für 2009 hatten die TBV daher 360.000 Euro in den Wirtschaftsplan für die Komplettsanierung eingestellt.
Nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) tragen die Anlieger - abhängig von der Art der Straße - rund 50 Prozent der Kosten, die auf alle Eigentümer je nach Größe und Zuschnitt ihres Grundstücks umgelegt werden.
Die Bewohner des Höhenwegs, die nach Bekanntwerden des Vorhabens umgehend eine Initiative gründeten, halten die Erneuerung aber für unnötig. Der Zustand der Fahrbahn sei gut, so Sprecher Andreas Gisen.
Die Straße, die in den 30er-Jahren errichtet wurde, ist Tempo-30-Zone, werde hauptsächlich von Anliegern und Wanderern genutzt. Außerdem befürchten die Anwohner der nur halbseitig bebauten Straße, die vollen 50 Prozent allein tragen zu müssen, da die Stadt Eigentümerin des Waldgeländes auf der anderen Straßenseite sei. Dem widerspricht jedoch Hermanni: Die Stadt Velbert werde genauso wie die Anlieger zur Kasse gebeten.
"Wer haftet denn, wenn die Straße nicht erneuert wird und jemand deshalb zu Schaden kommt: Die Anlieger? Die TBV? Die Stadt?", wollte Verwaltungsratsmitglied Michael Schmidt (CDU) in der Sitzung geklärt wissen. Auch Hinnerk Tegtmeier (SPD) verlangte eine juristische Klärung.
Bis dahin sollten nicht nur das Vorhaben am Höhenweg, sondern alle für 2009 im Wirtschaftsplan eingestellten KAG-Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden, auf Eis gelegt werden, forderte Schmidt, dessen Antrag einstimmig angenommen wurde. Davon betroffen sind drei Straßenerneuerungsprojekte in Mitte und eines in Langenberg, die nun erst einmal nicht begonnen werden.
Über Straßenbaubeiträge nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes kommt es immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen zwischen betroffenen Anliegern und den Kommunen.