Angeklagter gesteht Beihilfe zum Diebstahl
Krefelder gesteht Vorbereitung für den Diebstahl aus einer Kempener Firma. Er leugnet jedoch eine Vergewaltigung.
Kempen/Krefeld. Beihilfe zum Diebstahl in Kempen und versuchte Vergewaltigung: Wegen dieser Vorwürfe stand am Montag ein 33-jähriger Krefelder vor dem Krefelder Schöffengericht. Während er den im Juni 2012 versuchten Diebstahl eingestand, leugnete er die Vergewaltigung.
Die Vorbereitung zum Diebstahl von Bronzeringen im Materialwert von mehr als 5000 Euro aus dem Kempener Betrieb hatte der Krefelder zugegeben. Sein Chef hatte den Diebstahl durch vier Überwachungskameras bemerkt.
Nach dessen Eingeständnis fragte der Vorsitzende Richter nach dem Beweggrund. Schließlich sei der Angeklagte fast zehn Jahre in dem Betrieb beschäftigt gewesen. „Ich wollte aus der Firma raus“, argumentierte der 33-Jährige. Er hatte die Bronzeringe am Tag nach dem Einbruch zurückgebracht.
Außerdem warf die Staatsanwältin dem Angeklagten vor, im September 2012 in die Wohnung seiner Ehefrau, von der er sich kurz vorher getrennt hatte, eingedrungen zu sein. Als diese nach einer Besorgung zurückgekommen sei, soll er sie im Schlafzimmer gepackt, ihr den Mund zugehalten und sie aufs Bett geworfen haben.
An dessen Fußende seien einige Kabelbinder angebracht gewesen. Er selbst, so die Aussage seiner Frau, habe sich maskiert. Er habe gedroht, sie zu ermorden, wenn sie sich nicht ruhig verhalte. Der Mann habe ihr auch ein Kissen aufs Gesicht gedrückt.
Mit dem Hinweis, die Wohnungstür sei noch offen, konnte sie sich befreien. Sie sprang aus dem Schlafzimmerfenster, das im Erdgeschoss lag, flüchtete zu einer Nachbarin. Von dort wurde die Polizei gerufen.
Mehrfach gab die Ehefrau bei der Verhandlung die Antwort, ihren Mann trotzt Maskierung erkannt zu haben. Noch heute leide sie unter dem Vorfall und könne schlecht allein sein.
Der Angeklagte leugnete und machte von seinem Aussage-Verweigerungsrecht Gebrauch. Deshalb wurden seine bei der Polizei gemachten Aussagen verlesen und zwei Beamte vernommen. Weil eine Nachbarin am Montag nicht erscheinen konnte, wird sie bei der Fortsetzung des Prozesses am 11. Juli angehört.