Im Kempener Rathaus laufen die Telefone heiß Beschwerden über hohe Grundsteuer

Kempen · Die Stadt Kempen hat am 10. Januar die Grundsteuerbescheide für 2025 verschickt.

Im Rathaus landen derzeit viele Anfragen von Bürgern zur Grundsteuer (Archivbild).

Foto: Norbert Prümen

(biro) Im Kempener Rathaus stehen die Telefone derzeit nicht still. Am 10. Januar hat die Stadt die Grundsteuerbescheide für 2025 verschickt, seither häufen sich im Rathaus die Beschwerden von Bürgern, die mit der jetzt zu zahlenden Summe nicht einverstanden sind. „Es gibt jede Menge Leute, die bei uns anrufen, um ihren Frust abzulassen“, berichtet Jörg Geulmann, Kämmerer der Stadt Kempen. Auch in den sozialen Medien machen Kempener ihrem Ärger Luft. Rund 2000 sind es, die Geulmann zufolge deutlich mehr bezahlen müssen. „Wir haben aber auch circa 1000 Fälle, die weniger bezahlen müssen“, so Geulmann. Das hängt mit der neuen Berechnung der Grundsteuer zusammen.

So hatte der Gesetzgeber nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Grundlage der Berechnung der Grundsteuer neu regeln müssen. Landauf, landab hatten Eigentümer die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bei ihrem zuständigen Finanzamt abgeben müssen. Die Frist endete am 31. Januar 2023. Rund 95 Prozent der Erklärungen wurden bei den Finanzämtern in Kempen und Viersen jeweils abgegeben, rund fünf Prozent der Fälle wurden geschätzt.

Die Finanzämter ermittelten den Grundstückswert, aus dem der Grundsteuermessbetrag errechnet wurde, und schickten die Bescheide dazu an die Eigentümer. Gegen den Grundsteuerwertfeststellungsbescheid legten viele Bürger damals Einspruch ein. Nach Angaben der Oberfinanzdirektion NRW gingen bis zum 28. November 2024 beim Finanzamt Kempen rund 7700 Einsprüche ein, beim Finanzamt Viersen waren es 11 200.

Die Höhe der Grundsteuer ergibt sich, wenn man den vom Finanzamt ermittelten Messbetrag mit dem Hebesatz der Stadt multipliziert. An die Stadt gehen die Einnahmen aus der Grundsteuer. In der letzten Sitzung des Jahres 2024 legte der Stadtrat die Hebesätze ab Januar 2025 fest. Danach liegt der Hebesatz für die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke bei 535 Prozentpunkten (vorher: 300), die Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke bei 616 Prozentpunkten (zuvor: 501). Diese Zahlen hatte die Kämmerei berechnet, um für die Stadt zu einer Aufkommensneutralität zu kommen. Denn für sie soll das Grundsteueraufkommen stabil bleiben. Auf ihrer Internetseite www.kempen.de gibt die Stadt Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Grundsteuer, dort unter „Umwelt-Wirtschaft-Wohnen“, Unterpunkt „Wohnen“.

Aktuell gebe es im Rathaus derart viele Anfragen zur Grundsteuer, dass es dadurch auch bei anderen Dingen zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann, so Geulmann. Ob es nun um die Gewerbesteuerveranlagung oder Bescheide zu Gebühren geht – derzeit dauere es ein bisschen länger.