Steuern und Gebühren in Hilden Bürger erhalten Post vom städtischen Finanzservice

Hilden ·  Jetzt wird’s ernst: Die Stadt Hilden hat am 10. Januar mit dem Versand ihrer Bescheide zu Steuern und Gebühren begonnen.

Noch nicht ganz klar ist vielen Hildenern, wie viel Grundsteuer sie eigentlich zahlen müssen.

Foto: dpa/Bernd Weißbrod

(arue) Aufgrund der Grundsteuerreform werden von der Stadt Hilden in den kommenden Tagen separate Bescheide für die Gebühren und die Grundsteuer an die rund 20 000 Grundabgabenpflichtigen versandt. Darauf macht jetzt das Amt für Finanzservice aufmerksam.

Termine Am Freitag, 10. Januar, werden zunächst die Bescheide verschickt, die ausschließlich die Festsetzung der Abfallbeseitigungs-, Straßenreinigungs- sowie Winterdienst- und Niederschlagswassergebühren enthalten. Laut Stadt gelten die im Jahr 2024 verschickten Müllmarken auch für das Jahr 2025. Am darauffolgenden Freitag, 17. Januar, versendet das Steuersachgebiet die Grundsteuerbescheide.

Fälligkeit Gemäß Gesetz bzw. Gebührensatzungen sind die Fälligkeitstermine auf den 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November dieses Jahres festgelegt. Ein Einspruch beim Finanzamt und/oder ein Widerspruch bei der Stadt Hilden berühre nicht die Zahlungspflicht, heißt es aus dem Rathaus. Die Steuern und Gebühren seien zu den in den Bescheiden genannten Fälligkeitsterminen an die Stadtkasse Hilden zu zahlen.

Gewerbe- und Hundesteuer Die Gewerbesteuer und die Hundesteuer sind jeweils mit einem Dauerbescheid festgesetzt. Deshalb versendet die Stadt Hilden Gewerbe- und/oder Hundesteuerbescheide nicht grundsätzlich zum Jahreswechsel neu, sondern nur bei Veränderungen der Hebe- beziehungsweise Steuersätze und bei Einzelfalländerungen. Die Gewerbe- und Hundesteuerbescheide aus Vorjahren einschließlich der dort genannten Fälligkeitstermine sowie die Hundesteuermarken behalten bis auf Weiteres ihre Gültigkeit.

Bei Nachfragen Die Mitarbeiter sind zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar: dienstags von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 9 bis 12 Uhr. In der Sprechstunde können Bürger mit ihren Anliegen ins Rathaus kommen: dienstags von 9 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 15 bis 18 Uhr. Bürger werden gebeten, ihre Anliegen entweder per Mail an steueramt@hilden.de, postalisch an das Amt für Finanzservice, Am Rathaus 1, 40721 Hilden oder per Fax: 02103 72-85620 an das Steuersachgebiet zu senden.

Abfallentsorgung An-, Ab-, und Ummeldung von Restmüll-, Bio- und Papiertonnen sowie Anpassungen des SEPA-Lastschriftmandats sind schriftlich mitzuteilen; entweder per Mail, postalisch an das Amt für Finanzservice, Am Rathaus 1, 40721 Hilden oder per Fax: 02103 72-85620. Die Formulare stehen online im Serviceportal der Stadt Hilden unter der Dienstleistung Grundabgaben zur Verfügung.

(arue)