Müll, Straßenreinigung, Abwasser und Grundsteuer Gebühren und Steuern steigen teils deutlich

Tönisvorst · In diesem Jahr werden Tönisvorster Bürgerinnen und Bürger teilweise deutlich stärker zur Kasse gebeten. Grund sind gestiegene Kosten und die Grundsteuerreform. Eine Übersicht über Müll-, Straßenreinigungs- und Abwassergebühren sowie die Grundsteuer.

Nicht nur für die Müllabführ müssen Tönisvorster Bürgerinnen und Bürger in diesem Jahr tiefer in die Tasche greifen (Symbolfoto).

Foto: Marc Schütz

Teilweise erheblich gestiegene Gebühren und Steuern kommen in diesem Jahr auf die Bürgerinnen und Bürger von Tönisvorst zu. In den letzten Sitzungen des vergangenen Jahres haben die Politiker die entsprechenden Satzungen – freilich nicht ohne Diskussion und Kritik – mehrheitlich beschlossen.

Abfallgebühren

In diesem Jahr werden zwar weiterhin die Mülllaster der Firma Gerke Restmüll, Altpapier und Biomüll abholen, und auch die Tonnen selbst bleiben (erst mal) dieselben. Auch an den bekannten Abfuhrrhythmen ändert sich nichts. Was sich wohl ändert, sind die Gebührensystematik und die Kosten: Sie steigen. Die Aufgaben im Bereich der Abfallentsorgung wurden von der Stadt Tönisvorst an den Abfallbetrieb des Kreises Viersen (ABV) übertragen, wodurch sich Synergieeffekte ergeben hätten, wodurch ein noch stärkrer Anstieg der Müllgebühren habe verhindert werden können, betonten Bürgermeister Uwe Leuchtenberg (SPD) und ein Vertreter des ABV.

Wie sehr sich die Gebühren für den Einzelnen erhöhen, lässt sich nicht konkret sagen, da die alte und die neue Gebührensystematik nicht exakt miteinander vergleichbar sind – aber da die umzulegenden Gesamtkosten um 24 Prozent gestiegen sind, ist wohl auch im Schnitt mit einer solchen Gebührenerhöhung zu rechnen.

Bisher gab es in Tönisvorst für die Haushalte eine Grundgebühr, die sich aus der Größe der grauen, braunen und grünen Abfallgefäße ergab. Hinzu kam eine Leistungsgebühr für die Anzahl der Entleerungen und das jeweils bei der Entleerung gemessene Müllvolumen. Dieses Volumenmesssystem entfällt jetzt. Nun fällt weiter eine Grundgebühr an, die aber nur noch von der Größe der grauen Restmülltonne abhängt und nicht mehr davon, wie viel Müll sich in der Tonne befindet. In dieser Grundgebühr ist eine bestimmte Anzahl an Mindestentleerungen der Restmülltonne (in der Regel zwölf) enthalten. Wird die Tonne öfter zur Abfuhr bereitgestellt, wird eine zusätzliche Leistungsgebühr fällig.

Die Gebührensätze sehen vor, dass für eine 120-Liter-Restmülltonne, die zwölfmal im Jahr abgeholt wird, eine Grundgebühr von 147,17 Euro fällig wird. Ab der 13. Leerung werden zusätzlich 9,04 Euro pro Leerung berechnet. Bei einem 240-Liter-Behälter beträgt die Grundgebühr 210,78 Euro, jede Zusatzleerung ab der 13. Leerung 18,07 Euro. Neu seit Januar: Die bisherige Gebühr für die braune Biotonne und die grüne Papiertonne entfällt – unabhängig davon, wie oft diese zur Abholung bereitgestellt werden. Am System der Gelben Tonne ändert sich übrigens nichts.

Grundsteuer

Mit einer teilweise erheblich gestiegenen Grundsteuer müssen Privatpersonen ab 2025 rechnen. Grund hierfür ist die Grundsteuerreform, bei denen die Kommunen am Ende zwar insgesamt nicht mehr Geld einnehmen werden – doch wurden die Grundstückswerte von Gewerbeimmobilien von den Finanzämtern niedriger bewertet als die von Privatimmobilien. Der Wert spiegelt sich im Messbetrag wider, auf den dann der Hebesatz angewendet wird. Auch in Tönisvorst entschied sich die Politik wegen rechtlicher Unsicherheiten und damit einhergehender Angst vor Steuerausfällen dafür, für Gewerbe- und Privatimmobilien denselben Hebesatz anzuwenden.

Bisher betrugt der Hebesatz für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) in Tönisvorst 320 vom Hundert (v.H.), das Land hatte einen Hebesatz von 642 v.H. vorgeschlagen. Die Tönisvorster Politik folgte dem. Der Hebesatz für die Grundsteuer B lag in Tönisvorst bei 520 v.H. Die Politik folgte dem Vorschlag des Landes, einen Hebesatz von 577 v.H. anzusetzen. Wie gesagt: Dies bedeutet nicht zwingend, dass alle künftig mehr bezahlen müssen – auch kann es durchaus sein, dass Eigentümer oder Mieter von Wohnimmobilien künftig weniger bezahlen müssen als vorher. Für manche wird es allerdings deutlich teurer.

Die Verwaltung hatte einige Beispielrechnungen vorgelegt: Wobei es immer auf den Einzelfall ankommt, denn Faktoren wie Lage und Alter der Immobilien spielen eine große Rolle bei der Wertermittlung. So kann es vorkommen, dass für ein Einfamilienhaus oder eine Doppelhaushälfte aus den Baujahren 2010 bis 2020 auf einem 573 Quadratmeter großen Grundstück in Vorst künftig 616 statt 388 Euro an Grundsteuer B fällig werden – also 228 Euro mehr. Ein Objekt aus den Jahren 1960 bis 1970 auf einem 494 Quadratmeter großen Grundstück schlüge künftig mit 441 statt 859 Euro zu Buche – also 418 Euro weniger. Für Mietobjekte mit sechs Wohneinheiten können künftig statt 944 Euro 1302 Euro fällig werden, für ein Mehrfamilienhaus mit 21 Wohnungen ist ein Plus von gut 900 Euro denkbar. Andererseits kann die Grundsteuer auf ein Betriebsgrundstück von derzeit 3332 Euro auf 1979 Euro sinken.

Ein Sonderfall sind nach der Reform zum Wohnen genutzte Immobilien auf landwirtschaftlichen Flächen. Bisher wurden diese nach der Grundsteuer A berechnet, waren also recht günstig. Künftig greift für die Wohngebäude die Grundsteuer B, wodurch die zu zahlende Steuer steigt.

Straßenreinigung und Winterdienst

Unter anderem eine inflationäre Preissteigerung und die „deutliche Erhöhung der Unternehmerkosten“ durch den Anbieterwechsel von der Firma Schönmackers Umweltdienste zur Anton Lankes GmbH führen laut Stadtverwaltung zu deutlich höheren Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren in Tönisvorst. Wurden an einer Anliegerstraße im Vorjahr noch 2,68 Euro pro laufendem Meter Frontlänge des Grundstücks fällig, sind es in diesem Jahr 90 Cent mehr, nämlich 3,58 Euro. An Haupterschließungsstraßen steigt die Gebühr pro laufendem Meter um 70 Cent von 1,59 Euro auf 2,29 Euro; an Hauptverkehrsstraßen werden künftig 1,83 Euro statt 1,25 Euro fällig, also 58 Cent mehr. An sogenannten Fußgängerschaftsstraßen steigt die Gebühr pro laufendem Meter um 24 Cent von 15 auf nun 39 Cent.

Abwassergebühren

Pro Kubikmeter Schmutzwasser werden in Tönisvorst künftig 3,18 Euro (im Vorjahr waren es 3,20 Euro) für diejenigen fällig, die nicht unmittelbar Gebühren an den Niersverband zahlen. Für Grundstücke, für die unmittelbar Beiträge an den Niersverband zu zahlen sind, beträgt die Gebühr pro Kubikmeter Abwasser künftig 1,31 Euro (2023: 1,16 Euro). Für das Niederschlagswasser sind künftig 1,32 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche fällig (Vorjahr: 1,24 Euro), wer unmittelbar an den Niersverband zahlt, zahlt 0,90 Euro (2023: 0,61 Euro).