Grundsteuerreform Steuerbescheide werden verschickt

Willich · Die Jahresbescheide über Steuern und sonstige Abgaben für 2025 werden am 10. Januar verschickt. Damit erfolgt auch die Umsetzung der Grundsteuerreform.

Der Bund der Steuerzahler rät derzeit von Rechtsmitteln gegen Grundsteuer­bescheide ab.

Foto: dpa/Marcus Brandt

(szo) Die Jahresbescheide 2025 über Steuern und sonstige Abgaben werden ab dem kommenden Freitag, 10. Januar, vom Team Steuern und Gebühren an die Willicher Bürger verschickt. Mit den Bescheiden erfolgt unter anderem die Umsetzung der Grundsteuerreform.

Die Grundsteuermessbeträge basieren auf den Bescheiden des Finanzamtes zum Hauptveranlagungsjahr 2025. Fragen zu den Messbeträgen und zur Bewertung können daher ausschließlich vom zuständigen Finanzamt Viersen beantwortet werden – die passenden Kontaktdaten sind auf den Feststellungsbescheiden des Finanzamtes zu finden.

Gleichzeitig mussten aufgrund der Grundsteuerreform die Hebesätze angepasst werden, wie sie vom Stadtrat im Dezember beschlossen wurden. Diese sind so kalkuliert, dass für die Stadt Willich ein Grundsteuerertrag auf dem Niveau des Jahres 2023 erzielt wird.

Annemarie Poos-Zurheide vom Geschäftsbereich Zentrale Finanzen warnt für das Team Steuern und Gebühren vor: „Aufgrund der zu erwartenden, umfangreichen Rückfragen zu den Jahresbescheiden 2025 wird es in der Zeit vom 13. Januar bis etwa 28. Februar zu Einschränkungen bei der Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen im Team Steuern und Gebühren kommen. Daher bitten wir um Geduld, wenn wir telefonisch nur schwer zu erreichen sind.“ Fragen und Anliegen können auch per Email an steueramt@stadt-willich.de geschickt werden.

Der Bund der Steuerzahler rät übrigens derzeit von Rechtsmitteln gegen Grundsteuerbescheide ab. Es gebe in der Regel keine Aussicht auf Erfolg. Es muss nämlich eine sogenannte erdrosselnde Wirkung nachgewiesen werden – die greift jedoch erst, wenn die Mehrheit der Steuerzahler den festgelegten Hebesatz nicht mehr stemmen könnte, beziehungsweise durch die Höhe des Hebesatzes in existenzielle Nöte gerät. Wenn dem Jahresbescheid ein SEPA-Lastschriftmandat beiliegt, nimmt der Bürger nicht am Abbuchungsverfahren der Stadtkasse teil. Im Lastschriftverfahren werden Buchungen automatisiert vorgenommen. Durch die Fristeinhaltung werden etwaige Mahngebühren vermieden. Gleichzeitig sind Abbuchungen mittels einer in den Kontoauszügen angegebenen Mandatsreferenz nachvollziehbar. Wer ein Mandat erteilen und die Vorteile des Lastschriftverfahrens nutzen möchte, kann das ausgefüllte und handschriftlich unterschriebene Formular an die Stadtkasse Willich zurückschicken – was auch eingescannt über die oben genannte Email funktioniert oder komplett online über