Helmeskamp: Neue Runde im Streit um die Stichstraße

Am Donnerstag treffen sich Stadt und Anwohner im Rathaus. Laut Gericht muss beim Lärmschutz etwas verbessert werden.

Tönisberg. Der Donnerstag ist ein wichtiger Tag für die Zukunft des geplanten Baugebietes am Helmeskamp. Um 10 Uhr treffen sich Vertreter der Stadt Kempen mit dem Anwohner Thomas Jörissen und dessen Anwalt Johannes Koch.

Jörissen hatte vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW gegen die geplante Bebauung zwischen Helmeskamp und Bergstraße geklagt. Grund: Eine Stichstraße, die bereits gebaut ist, führt nur etwa 60 Zentimeter an seinem Grundstück, Helmeskamp 6 c, vorbei.

„Ich will auf keinen Fall das Baugebiet verhindern“, sagt Thomas Jörissen im Gespräch mit der WZ. „Aber durch die Stichstraße ist das Leben meiner Familie stark eingeschränkt.“

Der selbstständige Zimmermeister fürchtet, dass sich unter anderem der Lieferverkehr für ein geplantes Café über die Stichstraße seinen Weg bahnt. Die Lärmbelästigung sei zu groß. Außerdem sei die Stichstraße mit knapp acht Metern viel zu schmal. Jörissen: „Wenn dort eine Seniorin mit dem Rollator von einem Auto überholt wird, wird es schon eng.“

Als Thomas Jörissen das Grundstück 1998 gekauft hat, sei ihm nicht klar gewesen, dass die Stichstraße direkt neben seinem Haus verlaufen wird: „Damals sahen die Pläne anders aus. Am Helmeskamp sollte eine Straße von anderer Stelle aus gebaut werden. Und es sollte auch von der Bergstraße aus möglich sein, ins Gebiet zu fahren.“

Jetzt soll die acht Meter breite Stichstraße vom Helmeskamp aus die einzige Zufahrt bleiben. „Obwohl es von der Bergstraße aus drei Möglichkeiten gibt, die alle breiter sind“, sagt der Anwohner. „Davon will die Stadt aber nichts wissen.“ Die verweise darauf, dass die Lösungen an der Bergstraße verkehrstechnisch nicht möglich sind.

Nach einem ersten Urteil von Dezember 2010 hat Thomas Jörissen vor dem OVG verloren. Der Antrag, den Bebauungsplan außer Vollzug zu setzen, wurde abgelehnt. Aber: Laut Gericht hat die Stadt auch Fehler gemacht. Zum Beispiel fehle ein Gutachten zur konkreten Lärmbelästigung. Im Urteil, das der WZ vorliegt, steht, dass sich die Stadt dabei auf Werte des Online-Lärmrechners des Verkehrsclubs Deutschland (www.vcd.org) beruft.

Dies sei nicht ausreichend. Mit Blick auf die Lärm-Einschätzung spricht das Gericht unter anderem von einem „Mangel im Abwägungsvorgang“.

Deshalb muss die Stadt beim Lärmschutz nachbessern. „In den Baugenehmigungsverfahren muss der Befürchtung des Anwohners Rechnung getragen werden“, heißt es im Urteil.

Dazu gehört unter anderem, dass die geplante Bäckerei im Senioren-Komplex nur ein Versorger für das Wohngebiet sein darf.

Außerdem geht es zwischen der Stadt und dem Anwohner um eine mögliche Lärmschutzwand. Darüber soll heute im Rathaus gesprochen werden. „Wir werden uns anhören, welche Maßnahmen die Stadt plant“, sagte Jörissens Anwalt Johannes Koch gestern zur WZ. „Sollten die Maßnahmen nicht ausreichen, werden wir bei Gericht ein Hauptsacheverfahren anstrengen.“

Die Stadt äußerte sich gegenüber der WZ am Mittwoch nicht zu dem Thema.