Milde Strafe für Azubi
Gericht: Weil er auf der A40-Abfahrt Voesch zu viel Gas gab, überschlug sich der Wagen eines 23-Jährigen. Einsicht zeigte er beim Prozess wenig.
Krefeld/Voesch. Gegen den Bußgeldbescheid von 60 Tagessätzen von je 15 Euro und einem Fahrverbot von drei Monaten hat ein 23-jähriger Krefelder Auszubildender zum Bürokaufmann Einspruch erhoben. Am Mittwoch stand vor dem Amtsgericht die Verhandlung an.
Dem Verlobten mit Realschulabschluss wird fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Am 13. Oktober 2007 überholte er auf der Autobahn A40 in Fahrtrichtung Venlo ein Fahrzeug und bog dann rasant in die Abfahrt Kempen ein.
Infolge überhöhter Geschwindigkeit kam das Auto "mit dem Stern", das dem Vater des Angeklagten gehört, von der Fahrbahn ab. Der Mercedes durchbrach eine Leitplanke und überschlug sich.
Fünf Personen- darunter auch Familienangehörige- im Alter von 13 und 50 Jahren wurden bei dem Unfall in Voesch zum Teil schwer verletzt.
Gleich zu Beginn der Verhandlung gab die Richterin dem Angeklagten einen wohlgemeinten Wink mit dem Zaunpfahl: "Es wäre nicht zu dem Unfall gekommen, wenn Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung eingehalten hätten. Ich bin fest davon überzeugt, dass Sie Ihre Familie nicht verletzen wollten."
Sollte der 23-Jährige seinen Einspruch zurücknehmen, sei sie aufgrund der Azubi-Vergünstigung bereit, die Tagessätze von 15 auf 12 Euro zu senken. Die Rücknahme müsse aber sofort erfolgen.
Dem stimmte auch der Staatsanwalt zu. Doch der Angeklagte lehnte den Ratschlag ab. Sein Verteidiger stützte sich auf die beim Unfall nicht "aufgegangenen" Seiten-Airbags.
Diesem Argument hielt die Richterin ein zusätzliches Gutachten des Kfz-Sachverständigen entgegen. Darin wies der Sachverständige nach, dass Airbags bei Geschwindigkeits-Änderungen in kurzen Zeitabständen nicht zu funktionieren brauchen.
Die Richterin unterbrach für 20 Minuten, um dem Krefelder Angeklagten und seinem Verteidiger Zeit zur Einsicht und Studium der Prozess-Akte zu geben. Danach wurde der Einspruch zurückgenommen. Die Richterin: "Das ist eine weise Entscheidung. Es ist in der Tat eine milde Strafe."