Gericht erklärt Hintergründe Misshandlungsvideo aus Kempen: Kinder sind wieder bei der Familie
Kempen · Der Fall einer per Handy festgehaltenen Misshandlung in Kempen wirft weiter Fragen auf. Die Kinder sind wieder bei ihrer Familie - die Hintergründe erklärt das zuständige Gericht.
. Der Fall zweier Kempener Kinder, die von ihrer Mutter misshandelt und dabei gefilmt wurden, wirft weitere Fragen auf. Das entsprechende Handy-Video war an Bekannte weitergeleitet worden, welche es wiederum am 7. Dezember 2020 dem Kempener Jugendamt zukommen ließen. Dennoch blieben die Kinder sowie ein weiteres Geschwisterkind bei ihrer Familie.
Im Januar wurde das Video dem Privatsender RTL zugespielt, welcher seinerseits bei der Stadt Fragen zu dem Fall stellte. Wenige Tage später, am 26. Januar, wurden die Kinder vom Jugendamt aus der Familie genommen. Am Mittwoch, 17. Februar, erschien ein Beitrag dazu auf RTL und machte den Fall öffentlich.
Wie die Stadt Kempen am Donnerstagabend bestätigte, befinden sich die Kinder „zwischenzeitlich“ wieder bei ihrer Familie. Bei weiteren Fragen dazu verweist die Stadt an das Amtsgericht. Am Freitag sprach die WZ daraufhin mit Axel Schröder, Direktor des zuständigen Amtsgerichtes in Kempen.
Nun sind solche Verfahren des Familiengerichtes nicht öffentlich, weshalb Unbeteiligten nähere Details nicht preisgegeben werden dürfen. Auch sei es nicht an Schröder, die Entscheidungen seiner Richter-Kollegen zu bewerten. Allgemein kann er zu derlei Verfahren aber dennoch Auskunft geben:
Grundsätzlich sei es im Familienrecht so, dass das Amtsgericht seine Entscheidungen auf Grundlage der amtlichen Ermittlungen stütze – im konkreten Fall wäre dies die Faktendarlegung des Jugendamtes als Begründung für die Inobhutnahme. Dabei seien alle Umstände die vorgetragen werden zu berücksichtigen. Das bedeutet, auch das Video von Anfang Dezember wäre in einem aktuellen Verfahren noch relevant.
„Das zuständige Familiengericht ist selbstverständlich über sämtliche Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung gemäß §8a SGB VIII informiert worden, dementsprechend auch über das bekannte Video“, teilt Jugendamtsleiterin Andreas Terschüren mit.
Dennoch entschied das Familiengericht in Kempen, dass die Kinder aus der Obhut des Jugendamtes wieder zurück in ihre Familie gegeben werden sollten. Aufgabe des Familiengerichtes sei es, eine Lösung herbeizuführen, die dem Elternrecht Rechnung trägt, aber auch die staatliche Fürsorgepflicht, das staatliche Wächteramt, berücksichtigt, so Schröder.
Entschieden werden könne aber immer nur aufgrund der Gegebenheiten zum Entscheidungszeitpunkt. Hätte es also einen Unterschied machen können, wenn das Gericht direkt nach Erhalt des Videos angerufen worden wäre anstatt mehr als sieben Wochen später?
„Das kann natürlich grundsätzlich immer auch eine Rolle spielen“, sagt der Amtsgerichtsdirektor. Maßgeblich bei der Entscheidung sei, wie sich die Situation bis zur Gegenwart entwickelt habe. Sprich: Wie hat sich die Situation möglicherweise durch Maßnahmen des Jugendamtes seit Dezember verändert?
Festzuhalten sei auch: Bei dem Verfahren infolge einer Inobhutnahme handele es sich um ein Eilverfahren. „Dies ist immer nur eine vorläufige Entscheidung, dahinter steht immer noch ein Hauptsacheverfahren“, so Schröder. Unabhängig davon, ob die Akutmaßnahme der Inobhutnahme also als notwendig erachtet wurde, könnte zu einem späteren Zeitpunkt noch über eine dauerhafte Entziehung der Kinder entschieden werden.
Auch die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung der im Handy-Video festgehaltenen Misshandlungen steht weiterhin im Raum.
Wie Axel Stahl, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Krefeld bestätigt, ist das Verfahren kürzlich nach der Bearbeitung durch die Kreispolizeibehörde Viersen bei der Staatsanwaltschaft eingegangen und erfasst worden. „Es liegt nunmehr der zuständigen Dezernentin zur Prüfung vor“, so Stahl.