Möhlenring-Attacke: Täter ist immer noch auf freiem Fuß
Fast zwei Jahre nach der Tat hat der Mann seine Haftstrafe noch nicht angetreten. Ihm wurde ein Aufschub bis Ende Dezember gewährt. Er strebt gar eine Wiederaufnahme an.
Kempen. Fast zwei Jahre nach der Attacke auf eine 35-jährige Frau ist der verurteilte Täter immer noch auf freiem Fuß. Das bestätigte am Donnerstag ein Sprecher der Krefelder Staatsanwaltschaft auf Anfrage der WZ.
Der damals 51-jährige Kempener hat die Frau auf offener Straße zusammengeschlagen und schwer verletzt, nachdem sie ihn zuvor ermahnt hatte, mit dem Rad bei Rot die Kreuzung überquert zu haben.
Das Eingreifen des damals 17-jährigen Cedric Kelleners verhinderte Schlimmeres: Er zog den Mann von der Frau weg und übergab ihn der Polizei. Für seine Zivilcourage hat er inzwischen den mit 10 000 Euro dotierten XY-Preis vom ZDF bekommen.
Nach dem Vorfall am 14. Februar 2011 entwickelte sich ein wahrer Justiz-Marathon, der immer noch nicht zu Ende ist. Der Täter wurde Ende Oktober 2011 vom Schöffengericht des Amtsgerichts Krefeld zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Diverse Berufungs- und Revisionsverfahren des Verurteilten scheiterten.
Während der Zeit dieser Verfahren war das Urteil noch nicht rechtskräftig. In der deutschen Rechtsprechung ist es so, dass ein Verurteilter nicht die Haft antreten muss, bis alle Verfahren abgeschlossen sind. Es sei denn, es bestehe zum Beispiel Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Dies sah das Amtsgericht damals nicht gegeben.
Zum aktuellen Stand der Dinge: „Die Vollstreckung der Haftstrafe wurde bereits angewiesen“, erklärte am Donnerstag ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Trotzdem hat der Kempener seine Haft immer noch nicht angetreten. „Er hat ein Strafaufschub-Gesuch eingereicht, dem entsprochen wurde“, so der Sprecher.
So ein Gesuch könne ein Verurteilter „aus persönlichen Gründen“ einreichen — zum Beispiel, wenn gesundheitliche Probleme vorliegen. Warum dem Gesuch im konkreten Fall von der Justiz entsprochen wurde, darf die Staatsanwaltschaft nicht sagen.
Fakt ist, dass eine Aufschubs-Frist von vier Monaten gewährt worden ist. „Diese läuft Ende Dezember ab. Dann muss er die Haft antreten“, stellt der Sprecher der Staatsanwaltschaft klar.
Endgültig steht das aber immer noch nicht fest. Nach Berufungs- und Revisionsverfahren hat der Verurteilte nämlich jetzt auch noch ein Wiederaufnahmeverfahren beantragt. Auch das bestätigte die Staatsanwaltschaft. „Dieser Antrag wird jetzt vom Landgericht Kleve behandelt“, sagt der Sprecher. Kleve sei jetzt zuständig, weil der Fall in Krefeld bereits durch sämtliche Instanzen gegangen sei. Die Beurteilung eines Wiederaufnahmeverfahrens erfolge dann durch ein anderes Gericht.
Zu den Erfolgsaussichten des Verfahrens konnte der Sprecher der Staatsanwaltschaft am Donnerstag keine Angaben machen. Nach WZ-Informationen sind die Aussichten für den Verurteilten auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens aber verschwindend gering.