Raub in Tönisberg: Schalke 04 bringt das Alibi zu Fall

Nach dem bewaffneten Überfall auf eine Geschäftsfrau muss Alexander D. sechs Jahre ins Gefängnis.

Tönisberg/Krefeld. Im Verfahren um den Überfall auf eine Krefelder Geschäftsfrau in Tönisberg hat das Landgericht am Mittwoch das Urteil gefällt. Alexander D. aus Gelsenkirchen wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Bis zuletzt beteuerte der 48-Jährige seine Unschuld und rief bei der erneuten Vernehmung des Opfers in den Saal: „Ich war das nicht, verdammt noch mal.“

Zuvor musste die Kammer ein kriminalistisches Puzzle lösen. Am 2. März 2010 wurde das Opfer in Tönisberg von zwei bewaffneten Männern überfallen.

Die Täter lauerten der Frau gegen 16.40 Uhr an ihrer Firma in Tönisberg auf, bedrohten sie mit einer Schusswaffe. Einer der beiden schlug ihr mit der Waffe auf den Kopf. Aus dem Safe erbeuteten die Täter 4500 Euro und weitere Gegenstände.

DNA-Spuren, die auf einer Perücke in der Nähe des Tatortes gefunden wurden, passten zu Alexander D. Zudem waren ausschließlich Spuren des Angeklagten auf der Perücke gefunden worden.

Doch er gab an, ihm sei die Perücke beim Kölner Karneval abhandengekommen. Und als die Tat in Tönisberg begangen wurde, war der 48-Jährige angeblich in Gelsenkirchen und spielte Hallenfußball.

Doch Schalke 04 brachte das Alibi des Angeklagten letztlich zu Fall: Denn ein laut Gericht glaubhafter Zeuge der Fußballrunde gab an, nur bei einem gemeinsamen Fußballspiel dabei gewesen zu sein. Er erinnerte sich genau, dass an jenem Tag sein Lieblingsverein Schalke gegen Wolfsburg verlor: am 21. Februar 2010.

„Ich bin überzeugt, dass an diesem Tag Hallenfußball gespielt wurde“, erklärte der Richter in der Urteilsbegründung. „Ihr Alibi ist somit kein Alibi mehr.“ Denn die zahlreichen weiteren Zeugen konnten nicht eindeutig darlegen, ob das Spiel tatsächlich am 2. März stattfand, wie es D. behauptet hatte.

Die Identität des Komplizen und Haupttäters bleibt weiter im Dunkeln. Alexander D. nahm das Urteil gestern schweigend hin und wird wahrscheinlich Rechtsmittel einlegen. jre