Versuchter Totschlag: Viereinhalb Jahre Haft

Ein 60-Jähriger aus Kempen hatte auf seine Frau eingestochen.

Versuchter Totschlag: Viereinhalb Jahre Haft
Foto: Jörg Knappe

Kempen/Krefeld. Wegen versuchten Totschlages und gefährlicher Körperverletzung hat das Krefelder Landgericht einen 60-jährigen Mann aus Kempen zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass F. im November vergangenen Jahres seine Ehefrau töten wollte. „Er hat nur noch auf den richtigen Moment gewartet“, so der Richter in seiner Urteilsbegründung über die Vorfälle in der Hammerskjöldstraße im Kempener Hagelkreuzviertel.

„Als ihm seine Frau dann nach einem Streit den Rücken zudrehte, nahm er ein Küchenmesser und stach zu.“ Nur der Sohn des Paares konnte Schlimmeres verhindern. Durch den Lärm alarmiert war der 36-Jährige aus einem anderen Raum herbeigeeilt, streckte seinen Vater mit Faustschlägen nieder und rief Notarzt und Polizei. Sowohl der Sohn als auch das Opfer erklärten vor Gericht, dass die Familie seit vielen Jahren unter den Alkoholexzessen und der Gewalt des Vaters gelitten hatte. Schließlich hatte die Mutter ein Annäherungsverbot durchgesetzt, aber ihrem dadurch obdachlos gewordenen Mann immer wieder gestattet, die Wohnung zu betreten um zu duschen oder Wäsche zu waschen.

Der ehemalige Eishockeytrainer hatte aus gesundheitlichen Gründen vor sechs Jahren seine Tätigkeit als Lkw-Fahrer aufgeben müssen. Am Tattag wurde bei ihm ein Blutalkoholwert von 2,4 Promille gemessen. Dennoch sei er als voll schuldfähig anzusehen, so der psychiatrische Gutachter. Sein Blutalkoholwert habe ihn weder körperlich noch geistig eingeschränkt, da er an den Konsum gewöhnt war. Trotz seiner organischen Schäden durch den Alkohol sei er voll haftfähig. Auch seien bei F. keinerlei psychiatrische Belastungen festgestellt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft gefordert. Allerdings hatte der Angeklagte ein geständnis abgelegt, dass sich strafmildernd ausgewirkt hat. Auch sei er nicht vorbestraft, so der Richter. Dies habe er jedoch nur dem Umstand zu verdanken, dass seine Ehefrau ihn nie wegen häuslicher Gewalt angezeigt hatte und er in dieser Hinsicht nie gewarnt wurde. Laut psychiatrischem Gutachten bagatellisiert er seine Gewaltausbrüche gegenüber der Familie und es fehlt ihm jegliche Einsicht.