Bundestagswahl 2025 im Kreis Viersen Wahlbriefe bis Donnerstag in die Post geben
Kreis Viersen · Langsam wird die Zeit knapp: Wer für die Bundestagswahl am 23. Februar Briefwahl beantragt hat, sollte sich beeilen, damit der Wahlbrief rechtzeitig ankommt.
(biro) Am Sonntag, 23. Februar, ist Bundestagswahl. Auch im Kreis Viersen sind Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, zur Wahl zu gehen, insgesamt sind nach Angaben des Kreises 223.796 Menschen im Kreisgebiet wahlberechtigt. Viele Bürgerinnen und Bürger haben Briefwahl beantragt und in der Regel die Unterlagen auch schon bekommen. Was sie wissen müssen.
Bis wann muss ich die Briefwahl-Unterlagen abschicken?
Die Bundeswahlleiterin rät, die Unterlagen unmittelbar nach Erhalt auszufüllen und zurückzuschicken. Die Deutsche Post stelle sicher, dass Wahlbriefe, die bis spätestens Donnerstag, 20. Februar, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen oder in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig die auf dem Wahlbrief aufgedruckte Stelle erreichen. Man kann die Unterlagen auch bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten Stelle einreichen. Bis spätestens Sonntag, 23. Februar, 18 Uhr, müssen die Wahlbriefe dort eingegangen sein.
Kann ich am Sonntag im Wahllokal wählen, obwohl ich Briefwahl beantragt habe?
Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, vorher aber nicht dazu kommt, sie abzugeben, kann auch am Sonntag in ein Wahllokal gehen. Dazu braucht man aber den Wahlschein, der den Briefwahlunterlagen beiliegt, und einen Lichtbildausweis, heißt es vom Kreis Viersen. Mit Wahlschein und Ausweis geht man bis 18 Uhr in einen beliebigen Wahlraum des Wahlkreises. Der Wahlkreis 110 – Viersen ist mit dem Gebiet des Kreises Viersen identisch. Heißt: Der Kempener, der Briefwahl beantragt hat, kann mit seinem Wahlschein und Ausweis am Sonntag also zum Beispiel in einem Wahllokal in Viersen wählen gehen. Eine Wahl in einem Wahlbezirk außerhalb des „eigenen“ Wahlkreises ist jedoch nicht möglich, heißt es vom Kreis. Man kann also beispielsweise nicht in Straelen wählen gehen. Im Wahllokal erhält man nach Prüfung des Wahlscheins durch den dortigen Wahlvorstand einen Stimmzettel und kann vor Ort wählen. Den Wahlschein behält der Wahlvorstand
ein.
Was, wenn ich meine Briefwahlunterlagen nicht mehr finde?
Wer seine Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhält oder verloren hat, kann spätestens bis Samstag, 22. Februar, 12 Uhr, zu seinem Wahlamt gehen. Wenn man dort glaubhaft versichert, dass man die Briefwahlunterlagen nicht erhalten oder verloren hat, wird ein neuer Wahlschein erteilt, heißt es von der Bundeswahlleiterin. Der vorherige Wahlschein wird dann für ungültig erklärt.
Und wenn ich noch keine Briefwahlunterlagen beantragt habe, aber am Sonntag keine Zeit habe, wählen zu gehen?
Es gibt auch die Briefwahl vor Ort. „Das bedeutet, dass man direkt vor Ort im Wahlamt der jeweiligen Kommune seine Briefwahlunterlagen beantragt und ausgefüllt sofort in eine hierfür vorgesehene Urne wirft“, teilt der Kreis Viersen mit: „Dies ist die sicherste Variante für all diejenigen, die bislang noch keine Briefwahlunterlagen beantragt haben.“ Spätestmöglicher Zeitpunkt für die Beantragung der Briefwahl ist Freitag, 21. Februar, 15 Uhr. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr im Wahlbüro Briefwahl beantragt werden. Die Adressen und Öffnungszeiten der Wahlämter finden Bürger auf den Internetseiten der Städte und Gemeinden.