Bundestagswahl 2025 Tausende Düsseldorfer haben bereits gewählt
Düsseldorf · Seit knapp einer Woche kann man in der Direktwahlstelle an der Mecumstraße seine Stimme abgeben. Davon haben viele Bürger bereits Gebrauch gemacht.
Noch befindet sich der Bundestagswahlkampf im vollen Gange – doch in Düsseldorf haben bereits erste Wähler ihre Stimme abgegeben. Möglich ist das in der städtischen Direktwahlstelle, die sich im Amt für Statistik und Wahlen an der Mecumstraße 10 befindet und seit knapp einer Woche geöffnet ist. Dort können Bürgerinnen und Bürger, die zuvor einen Briefwahlantrag gestellt und ihren Stimmzettel darüber erhalten haben, bereits für die Bundestagswahl am
23. Februar wählen gehen. Eine Option, von der bereits rund 2000 Düsseldorferinnen und Düsseldorfer Gebrauch gemacht haben, wie die Stadt am Mittwoch mitteilte.
Zudem gab die Verwaltung bekannt, dass der Versand der nun eingehenden Briefwahlanträge tagesaktuell erfolge. Rund 137 000 Anträge seien dazu bereits eingegangen. Die Briefwahl bleibt also trotz der kurzen Postzustellungszeit weiter beliebt bei vielen Wählern – 2021 hatten mehr als 170 000 Menschen diese Wahlmöglichkeit genutzt.
Beantragte Unterlagen sollen
bis Ende der Woche eintreffen
Bis zum Ende der Woche sollten sämtliche beantragte Briefwahlunterlagen bei den Antragsstellenden eintreffen. Wählerinnen und Wähler, die ihre Unterlagen dann noch nicht erhalten haben, sollten sich zu Beginn der kommenden Woche mit dem Amt für Statistik und Wahlen unter der Telefonnummer 0211 8993368 in Verbindung setzen.
Die Stadt weist auch darauf hin, dass diejenigen, die ihre Briefwahlunterlagen bereits erhalten haben, den roten Wahlbrief bis spätestens Mittwoch, 19. Februar, an das Amt für Statistik und Wahlen zurücksenden sollten. Die Deutsche Post habe zugesagt, die Wahlbriefe trotz möglicher Streikmaßnahmen mit besonderer Priorität zu befördern. Alternativ müsse der Wahlbrief am Wahltag bis spätestens 18 Uhr im Briefkasten des Amtes für Statistik und Wahlen, Mecumstraße 10, eingeworfen sein. Später eingehende Wahlbriefe dürfen bei der Wahl nicht berücksichtigt werden, heißt es in der Mitteilung.
Bei dieser Bundestagswahl ergibt sich zudem eine Besonderheit. Durch die im vergangenen Jahr erfolgte Neueinteilung der Wahlbezirke hat sich in vielen Fällen der Wahlraum geändert. Das Amt für Statistik und Wahlen bittet daher darum, am Wahlsonntag nur den auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Wahlraum aufzusuchen. „Verfügt der angegebene Wahlraum nicht über einen rollstuhlgerechten Zugang können Wahlberechtigte mit Mobilitätseinschränkung in einem anderen, rollstuhlgerechten Wahlraum des Bundestagswahlkreises abstimmen.“ In diesem Fall muss jedoch ein Wahlschein beantragt werden. Wo sich der nächstgelegene barrierearme Wahlraum befindet, kann unter www.duesseldorf.de/wahlraumfinder nachgeschaut werden.