23. Februar 2025 im Kreis Viersen Die Anleitung zur Bundestagswahl

Kreis Viersen · Am Sonntag sind die Wahllokale im Kreis Viersen ab 8 Uhr geöffnet. Wer wählen darf, wer zu wählen ist und was man tun kann, wenn man seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr findet oder plötzlich krank wird: Das müssen Sie wissen.

Acht Direktkandidaten, 18 Parteien – Johanna Smolarek von der Wahldienststelle der Stadt Viersen zeigt den Stimmzettel für die Bundestagswahl.

Foto: Martin Röse

Am Sonntag, 23. Februar, haben 223 796 Menschen im Kreis Viersen denselben Termin: Sie dürfen bei der Bundestagswahl ihre Stimme abgeben. Das sind übrigens gut 3000 Wahlberechtigte weniger als bei der Bundestagswahl 2021. Im Kreis Viersen wird’s dieses Jahr besonders spannend. Aktuell stammen mit Martin Plum (CDU), Udo Schiefner (SPD) und Kay Gottschalk (AfD) gleich drei Mitglieder des Bundestages aus dem Kreis Viersen. Ob es auch im neuen Bundestag so viele sein werden, ist ungewiss.

Wer darf wählen?

Das regelt das Bundeswahlgesetz: Danach dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, bei einer Bundestagswahl mit entscheiden. Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. In diesem Jahr wurde es für viele von ihnen wegen der verkürzten Fristen allerdings eng.

Wie viele Stimmen hat jeder Wähler?

Jeder hat eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wird der Direktkandidat gewählt, der für den Kreis Viersen in den Bundestag einziehen soll. Und mit der Zweitstimme wird, vereinfacht gesagt, die favorisierte Partei gewählt. Man kann mit der Erststimme also auch anders abstimmen als mit der Zweitstimme.

Wann wird gewählt?

Die Wahllokale öffnen am Sonntag, 23. Februar, um 8 Uhr und schließen um 18 Uhr.

Wo kann ich wählen?

Das Wahllokal steht auf der Wahlbenachrichtigung. Die Benachrichtigung ist weg? Nicht schlimm: Auf der Internetseite des Kreises Viersen auf www.kreis-viersen.de kann man im Unterpunkt Wahlen ebenfalls das richtige Wahllokal finden. Wer wählen möchte, muss unbedingt Personalausweis, Reisepass oder einen anderen Identitätsnachweis wie zum Beispiel einen Führerschein mitnehmen. Die Wahlbenachrichtigung allein genügt nicht. Wählen darf man auch ohne Wahlbenachrichtigung. In dem Fall können die Wahlhelfer die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses überprüfen.

Welche Direktkandidaten treten im Kreis Viersen an?

Einer von acht Direktkandidaten kann mit der Erststimme gewählt werden: Silke Depta (SPD), Martin Plum (CDU), Kay Gottschalk (AfD), Simon Männersdörfer (Die Linke), David Neil Nethen (Bündnis90/Die Grünen), Arbi Davood Megerdich (Freie Wähler), Eric Scheuerle (FDP) und André Martini (Volt). Bisher war es so, dass Kandidierende, die über die Erststimme ein Direktmandat gewonnen hatten, ihren Sitz im Bundestag absolut sicher hatten. Dies ist jetzt nicht mehr so. Weil die Zahl der Abgeordneten nach der Wahlrechtsreform auf 630 Mitglieder des Bundestags gedeckelt ist, kann es passieren, dass gewählte Direktkandidaten nicht in den Bundestag einziehen, wenn ihre Partei mehr Direktmandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustünden. Das sind die Kandidatinnen und Kandidaten mit den geringsten Stimmenanteilen landesweit.

Welche Parteien stehen auf dem Wahlzettel?

Insgesamt werden 18 Parteien auf dem Wahlzettel aufgeführt. Bei der vergangenen Bundestagswahl waren es 27.

Gibt es einen Briefwahlrekord im Kreis Viersen?

Nein. In Viersen beispielsweise ist die Zahl der Briefwähler um rund ein Fünftel gegenüber der Bundestagswahl 2021 zurückgegangen. Die Gründe gelten auch für alle anderen Kommunen im Kreis Viersen: Vor drei Jahren wurde die Briefwahl wegen der Corona-Pandemie ausdrücklich beworben. Und: Weil die Wahl am Sonntag vorgezogen ist, gelten verkürzte Fristen für Briefwähler. Viele Menschen wollen aber auf Nummer sicher gehen, dass ihre Stimme auch ankommt und setzen deshalb auf die Wahl im Wahllokal oder auf „Briefwahl vor Ort“ in der Wahldienststelle. Briefwähler haben übrigens die Möglichkeit, am Sonntag auch kurzfristig noch ihre Unterlagen bis 18 Uhr bei der Wahldienststelle einzuwerfen. Wo sich die befindet, steht auf der Wahlbenachrichtigungskarte.

Was mache ich, wenn meine Wahlunterlagen noch gar nicht bei mir angekommen sind?

Wer bisher seinen Wahlschein oder die Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten hat, kann sich an die Wahldienststelle in seiner Kommune wenden.

Was, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen am Sonntag nicht ins Wahllokal gehen kann?

Wer am Sonntag erkrankt, muss Briefwahl beantragen, das geht auch per E-Mail, aber nicht telefonisch. Er kann in der Wahldienststelle seiner Kommune die Briefwahlunterlagen von einer anderen Person abholen lassen. Die braucht eine schriftliche Vollmacht mit Unterschrift des Wahlberechtigten und sein Attest. Sollte es kurzfristig nicht möglich sein, ein Attest zu bekommen, prüft das Wahlamt vor Ort, ob die Angaben glaubhaft sind. Die Unterlagen (mit Stimmzettel!) müssen vom Wahlberechtigten selbst ausgefüllt werden.

Wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

Um 18 Uhr werden die Wahlurnen in den Wahllokalen geöffnet und die abgegebenen Stimmen ausgezählt. Voraussichtlich gegen 21 Uhr steht das vorläufige amtliche Endergebnis fest – ohne Gewähr.