Abfallentsorgung im Kreis Viersen Essensreste gehören jetzt in die braune Tonne
Kreis Viersen · Was bisher verboten war, ist jetzt ausdrücklich erwünscht: Gekochte Speisereste gehören in die braune Tonne und nicht mehr in den Restmüll. Das ist auch gut für die Umwelt.
Die Einwohner im Kreis Viersen müssen sich umgewöhnen: Gekochte Essensreste, verschimmelter Käse, abgelaufener Quark, Knochen und Gräten mussten bisher in der Restmülltonne entsorgt werden. Das gilt nicht mehr. Jetzt gehören diese Dinge in die Biotonne. Hintergrund: Der Kreis Viersen lässt die Bioabfälle in seiner neuen Anlage im Kreis Wesel behandeln; dort wird nicht nur kompostiert wie bisher, sondern auch Biogas gewonnen. Und gerade fürs Biogas sind gekochte Essensreste wertvoll, weil sich aus ihnen besonders viel Energie gewinnen lässt. In zwei Blockheizkraftwerken gewinnt der Kreis aus dem Biogas Strom und Wärme.
Wie viel Energie in Essensresten steckt, verdeutlicht der Leiter des Abfallbetriebs des Kreises Viersen. „Die Energie, die es benötigt, ein Smartphone einmal aufzuladen, steckt zum Beispiel allein in drei Bananenschalen“, rechnet Rainer Röder vor. „Und diese Energie kann die neue Bioabfallbehandlungsanlage wieder aus dem Bioabfall herausholen.“
Der vom Land NRW aufgestellte Abfallwirtschaftsplan gibt vor, dass alle Bioabfälle möglichst getrennt erfasst und hochwertig verwertet werden sollen. „Mit unserer neuen Bioabfallbehandlungsanlage am Asdonkshof haben wir die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass auch gekochte Speiseabfälle künftig über die Biotonne entsorgt werden dürfen“, sagt Röder.
Die angelieferten Bioabfälle werden in der neuen Anlage zunächst zerkleinert und dann gesiebt, um Störstoffe wie Metall oder Plastiktüten herauszufiltern. Bei der Vergärung der Bioabfälle entsteht durch die Zersetzung der Biomasse durch Mikroorganismen Biogas, aus dem nach einer Kalkulation des Abfallbetriebs pro Jahr rund sechs Millionen Kilowattstunden Strom produziert werden können. „Damit leisten wir einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz und nutzen vorhandene Ressourcen effektiver“, sagt Landrat Andreas Coenen (CDU).
Mit einer breit angelegten Kampagne will der Kreis Viersen die Einwohner darüber informieren, was nun über die Biotonne entsorgt werden darf und dass die Abfälle zur Energieerzeugung genutzt werden. Auf Plakaten und in Werbeanzeigen heißt es dann „Mehr rein, mehr raus“.
Das „Mehr rein“ lässt sich auch quantifizieren. „Jede Person in Deutschland wirft im Schnitt 78 Kilogramm teilweise noch genießbare Lebensmittel weg“, berichtet Christian Böker, Leiter des Abfallbetriebes des Kreises Viersen. Der Abfallbetrieb positioniere sich bei der Neuerung klar gegen Lebensmittelverschwendung: „In der Produktion von Lebensmitteln steckt viel Energie“, sagt Böker. „Daher sollten Speisen nur dann entsorgt werden, wenn sie nicht mehr genießbar sind.“
Preislich wird die Umstellung beispielsweise für die Einwohner von Viersen nicht teurer: Die Gebühr für die Restabfalltonne ist genau so hoch wie für die braune Tonne, und jede Entleerung kostet ebenfalls gleich viel Geld, bei einer 120-Liter-Tonne sind es beispielsweise jeweils 96 Cent.
Ganz trivial ist die Befüllung der braunen Tonne nicht. So gibt es beispielsweise Einweggeschirr oder Kaffeekapseln, auf deren Verpackung angegeben ist, dass sie kompostierbar seien. Dennoch dürfen sie nicht in die braune Tonne gefüllt werden.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Neuregelung der braunen Tonne.
Was gehört jetzt
in die braune Tonne?
Aus der Küche (tierische Herkunft): Eierschalen, feste Milchprodukte wie Käse und Quark, feste Speisefette, Fischgräten und Knochen, gekochte Fischreste, gekochte Fleischreste, verdorbene Lebensmittel ohne Verpackung.
Aus der Küche (pflanzliche Herkunft): Brotreste und Reste von anderen Backwaren, feste Speisefette, gekochte Essensreste, Gemüsereste und Gemüseschalen, Kaffeesatz mit Filtertüten aus Papier, Nussschalen, Obstreste und Obstschalen, Teebeutel aus Papier und ohne Etikett und ohne Metallklammern.
Aus dem Garten: Baum- und Strauchschnitt bis maximal fünf Zentimeter Durchmesser, Blumenerde in kleinen Mengen, Blumen- und Pflanzenreste, Erntereste von Gemüsebeeten, Fallobst, Laub und Nadeln, Moos, Pflanzen ohne Topf, Rasenschnitt, Unkraut.
Sonstiges: Holz-Späne /Sägemehl/Holzwolle (unbehandelt und sauber)
Küchenkrepp (wenn darin der Bioabfall eingeschlagen ist), Zeitungspapier (wenn darin der Bioabfall eingeschlagen ist), Sammelbeutel aus Papier (nur komplett biologisch abbaubar ohne Plastikfolie)
Was darf nicht in die Biotonne?
Tierische Produkte, roher Fisch/rohes Fleisch, Verpackungen. Zum Beispiel: (auch wenn „kompostierbar“ darauf steht) Einweg-Geschirr, Kaffeekapseln, verpackte Lebensmittel, Tüten aus Plastik oder Bio-Plastik.
Was gehört in den Restabfall?
Asche, flüssiges Speiseöl, Holzkohle, Hygiene- und Kosmetikartikel, Medikamente, Staubsaugerbeutel, Windeln, Zigarettenstummel und Tabakreste, Katzen-/Kleintierstreu, Tierkadaver