Beschäftigung im Kreis Viersen DGB-Kreisverband fordert schnelle Anhebung des Mindestlohns

Kreis Viersen · „Der wahre Skandal ist, dass Erwerbstätige aufstocken müssen, weil ihr Lohn nicht zum Leben reicht“, sagt der Kreisvorsitzende Klaus Neufeldt.

„Gerade dann, wenn die Konjunktur schwächelt, muss die Kaufkraft niedriger und mittlerer Einkommen gestärkt werden“, fordert Klaus Neufeldt. Er ist Vorsitzender des DGB-Kreisverbandes Viersen.

Foto: Nadine Fischer

(mrö) Der DGB-Kreisverband Viersen fordert dringend eine Erhöhung des Mindestlohns. Die derzeitige Situation zwinge viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu, mit einem Einkommen zu leben, das nicht ausreicht, um ihre grundlegenden Bedürfnisse zu decken, argumentiert der Gewerkschaftsbund. Durch eine spürbare Erhöhung des Mindestlohns solle die wirtschaftliche Ungleichheit verringert und die soziale Gerechtigkeit gestärkt werden.

„Die aktuelle Bürgergeld-Debatte lenkt von dem eigentlichen Missstand ab: Der wahre Skandal ist, dass Erwerbstätige aufstocken müssen, weil ihr Lohn nicht zum Leben reicht. Diese Zustände bekämpfen wir nur mit einem deutlichen Lohnzuwachs, einem ernstzunehmenden Mindestlohn und durch die Stärkung der Tarifbindung. So können wir ein Leben deutlich über dem Existenzminimum absichern“, sagt Klaus Neufeldt, Vorsitzender des DGB-Kreisverbandes Viersen.

Er sieht die Arbeitgeber in der Verantwortung, diese Situation zu verbessern: „Schon vor der Einführung des Mindestlohns war das Gejammer der Unternehmen groß. Der Mindestlohn, so die Mär, würde Arbeitsplätze vernichten. Heute wissen wir: Das Gegenteil ist der Fall.“ Der Bedarf nach Arbeitskräften sei so groß wie nie. Neufeldt: „Außerdem gilt: Gerade dann, wenn die Konjunktur schwächelt, muss die Kaufkraft niedriger und mittlerer Einkommen gestärkt werden, denn das stärkt den Konsum und damit die Wirtschaftsleistung unseres Landes.“

Zum Jahresbeginn war der Mindestlohn von zuvor zwölf Euro pro Stunde auf 12,41 Euro gestiegen, ab Januar 2025 sollen es dann 12,82 Euro werden. Die Mindestlohnkommission hatte diese Steigerungen im Juni 2023 vorgeschlagen. Die Entscheidung erfolgte nicht einstimmig, sondern gegen die Stimmen der Gewerkschaftsvertreter. Diese hatten eine deutlich stärkere Erhöhung gefordert.

Die Berliner Ampel-Koalition hatte zuvor den Mindestlohn im Oktober 2022 außerplanmäßig auf zwölf Euro erhöht und damit die zuständige Kommission umgangen. Sie betonte damals aber, es handle sich um einen einmaligen Vorgang. Insbesondere aus der SPD kam an der späteren Entscheidung der Mindestlohnkommission aber auch Kritik.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) pocht indes auf eine weitere Anhebung des Mindestlohns noch in diesem Jahr. Die „mickrige“ Erhöhung um 41 Cent fange die Teuerung der Lebenshaltungskosten „nicht ansatzweise“ auf, so DGB-Chefin Yasmin Fahimi.

Der DGB setzt nun auf die EU-Mindestlohnrichtlinie, die in diesem Jahr in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Allerdings sehen die EU-Vorgaben lediglich vor, dass es „nach festen Kriterien“ festgelegte Mindestlöhne geben muss. Sie empfehlen ein Niveau von 60 Prozent des mittleren Durchschnittslohns.

Nach Meinung der Gewerkschaft müsste der Mindestlohn in Deutschland dann bei 14 Euro liegen. „Entweder verständigt sich die Mindestlohnkommission auf eine höhere Anpassung des Mindestlohns“, erklärt Fahimi. „Oder aber der Gesetzgeber muss noch einmal tätig werden, wie er es bei der einmaligen Erhöhung auf zwölf Euro getan hat. So wie es ist, kann es jedenfalls nicht bleiben.“

(mrö)