Führerschein-Pflichtumtausch Rund 13.500 Führerscheine noch nicht umgetauscht

Kreis Viersen · Bis 19. Januar läuft die Frist für Jahrgänge 1965 bis 1970.

 Die Jahrgänge 1965 bis 1970 müssen bis Freitag ihre Führerscheine umtauschen.

Die Jahrgänge 1965 bis 1970 müssen bis Freitag ihre Führerscheine umtauschen.

Foto: picture alliance/dpa/Foto: Andreas Arnold/dpa | Bearbeitung: Schnettler

(svs) Langsam wird die Zeit knapp. Bis zum 19. Januar müssen Autofahrerinnen und Autofahrer der Jahrgänge 1965 bis 1970 ihre Führerscheine umtauschen. Wer danach kontrolliert wird und den alten Führerschein weiter nutzt, hat zwar eine Fahrerlaubnis, aber kein gültiges Ausweispapier, was einer Ordnungswidrigkeit und damit zehn Euro Verwarngeld gleich kommt. Teurer wird es für alle, die gern die Niederlande fahren: Hier können die Kosten 100 Euro betragen.

Bislang allerdings haben nicht einmal die Hälfe der Menschen im Kreis Viersen, für die die Frist bis zum Freitag, 19. Januar 2024, gilt, den Umtausch erledigt. „Wir gehen derzeit davon aus, dass ungefähr 21 000 Personen im Kreis betroffen sind. Da Umzüge nicht im Fahrerlaubnisregister gemeldet werden müssen, anders, als im Fahrzeugregister, können wir diese Zahl allerdings nur schätzen. Bisher haben wir rund 7 500 neue Führerscheinausgaben verzeichnet“, sagt Jutta Vieth, Sprecherin des Kreises Viersen.

Mit anderen Worten: Rund 13 500 Autofahrerinnen und Autofahrer aus dem Kreisgebiet, für die die Frist am kommenden Freitag abläuft, haben bislang noch keinen Umtausch vorgenommen. Dabei ist es allein mit Verwarngeldern nicht getan. Neben Problemen bei Fahrten ins Ausland könnte es beispielsweise auch beim Mieten von Autos Schwierigkeiten geben.

Der Umtausch ist dabei vom Kreis so unkompliziert wie möglich gestaltet. Die Kosten betragen 30,40 Euro. Diese können auch Online per Kreditkarte oder Paypal bezahlt werden. Ein Formular kann vorausgefüllt und ausgedruckt und dann im Original an die Führerscheinstellen geschickt werden. Zu finden ist es unter http://www.kreis-viersen.de/pflichtumtausch. Für alle Jahrgänge ab dem Geburtsjahr 1971 gilt die kommende und letzte Umtauschfrist, der 19. Januar 2025. Allerdings empfiehlt sich auch hier ein frühzeitiger Umtausch, denn je näher es an die Frist heran geht, desto höher wird das Aufkommen bei den Behörden. Entsprechend länger ist dann die Bearbeitungszeit.

(svs)