Stadt Willich Alleeschule: Fassade ist vertraglich geschützt

Die Stadt hat im Kaufvertrag mit der Xcom auch für künftige Besitzer des Gebäudes Verpflichtungen festgelegt.

Anrath. Einen Abriss oder eine völlige Umgestaltung der Alleeschule wird es auch nach einem Verkauf des Gebäudes nicht geben. Wie Andrea Ritter, Leiterin des Geschäftsbereichs Wohnen und Gewerbe, gegenüber die WZ erklärt hat, sei im damaligen Kaufvertrag zwischen der Xcom und der Stadt Willich festgelegt worden, dass Änderungen der Fassade nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Rates der Stadt vorgenommen werden dürfen. „Diese Verpflichtung ist bei Veräußerung weiterzugeben, ebenso ist ein neuer Erwerber wiederum verpflichtet, diese Verpflichtung weiterzugeben“, betont Andrea Ritter nach einer Prüfung des Vertrages. Im Stadtrat hatte der zweite stellvertretende Bürgermeister Markus Gather (SPD) vergangene Woche Zweifel daran geäußert, ob es tatsächlich für einen Käufer der ehemaligen Schule rechtlich bindende Vereinbarungen zum Erhalt der Fassade gibt. Die Xcom bietet das Gebäude derzeit für 1,15 Millionen Euro im Internet an. WD