Willich Getötetes Baby: Verteidigung will Geständnis nicht zulassen
Am Dienstag begann der Prozess gegen eine Anratherin (35). Sie soll den Tod ihres Kindes zumindest billigend in Kauf genommen haben.
Anrath/Krefeld. Eine Frau aus Anrath muss sich seit Dienstag wegen der mutmaßlichen Tötung ihres neugeborenen Kindes vor dem Krefelder Landgericht verantworten. Die Frau wollte sich zu den Vorwürfen zum Prozessauftakt noch nicht äußern. Statt der erwarteten Erklärung gab es zunächst einen Beweisantrag der Verteidigung, in dem diese forderte, das Geständnis der Angeklagten gegenüber der Polizei nicht als Beweis zuzulassen.
Laut Anklage brachte die zweifache Mutter am Morgen des 29. Juli 2016 einen gesunden Jungen in ihrer Wohnung zur Welt. Sie habe das Kind im Stehen entbunden, es sei auf den Boden gefallen. Indem die Angeklagte ein Handtuch über den lebenden Säugling legte, habe sie dessen Tod zumindest billigend in Kauf genommen.
Die Angeklagte wirkte gestern ruhig. Sie werde zu ihren persönlichen Verhältnissen Angaben machen und Nachfragen beantworten, so die Verteidigung. Allerdings gebe es aufgrund eines kurzfristig eingegangenen Gutachtens nun doch keine Einlassung zum Tatvorwurf, teilte einer der Anwälte mit. Diese sei aber am zweiten Verhandlungstag des Prozesses, bei dem der Vater des Babys als Nebenkläger auftritt, geplant.
Die Verteidigerin stellte stattdessen einen Beweisantrag, in dem sie der Verwertung einiger Teile der polizeilichen Aufzeichnungen widersprach. Ihrer Mandantin sei von einem Beamten suggeriert worden, dass sie ihr Kind nach der Geburt getötet habe. Die Frau habe nämlich zunächst angegeben, dass sie nicht wisse, ob der Säugling geatmet habe. Bewegt habe er sich nicht. Die Polizei habe die Anratherin dann mit Methoden, die gegen die Strafprozessordnung verstoßen, zu einem Geständnis gebracht. Die 35-Jährige habe schließlich nur angegeben, dass der Säugling gestrampelt habe, weil man ihr diese Worte in den Mund gelegt hätte. Die Verteidigung sieht keinen Nachweis dafür, dass das Kind atmete, als es zur Welt kam. Außerdem sei die Frau bei der Polizei nicht ordnungsgemäß belehrt worden und in ihrem Zustand nach siebenstündiger Vernehmung erheblich überfordert gewesen, so die Verteidigung weiter.
Das Kind war bei einer Wohnungsdurchsuchung am 3. August in einer Plastiktüte in einem Schrank gefunden worden. An diesem Tag hatte sich die Willicherin wegen Blutungen im Kempener Hospital gemeldet. Dort ahnte man, dass sie erst kurz zuvor ein Kind entbunden hatte — und rief die Polizei. „Es war ein reifes Neugeborenes. Nichts sprach dafür, dass das Kind nicht lebensfähig war“, sagte gestern im Gerichtssaal eine Rechtsmedizinerin. Es habe keinerlei Hinweise auf innere Verletzungen oder Missbildungen gegeben. Untersuchungen der Lunge hätten ergeben, dass das Kind geatmet habe. Allerdings: Es bestehe die Möglichkeit, dass die Ergebnisse der Untersuchung durch Fäulnisprozesse verfälscht worden seien, so die Medizinerin. Sie betonte aber, dass es keine anderen Hinweise gebe, die den Tod erklären. Ihr Fazit: „Sicher feststellen kann man es letztendlich nicht.“
Die 35-Jährige hat sich bereits zu ihren persönlichen Verhältnissen eingelassen: Die gelernte Industriemechanikerin hat in Ungarn ihr Abitur gemacht und dann dort ihr Studium begonnen. Ihren Plan, das Studium in Deutschland fortzusetzen, hat sie nicht verwirklicht. Die Frau hat bereits zwei Kinder. Ihr geschiedener Mann lebt seit Jahren in Syrien. Er habe den Kontakt abgebrochen, so die Angeklagte.