Amoklauf: Wer droht, wird angezeigt

Wer mit Ängsten von Schülern, Lehrern und Eltern üble Scherze treibt, trägt an den Folgen möglicherweise teuer.

Kreis Viersen. Ob der 14-Jährige noch auf der Schule ist, weiß Polizeisprecherin Antje Heymanns nicht. Verweis oder nicht, das ist nun Sache der Schulleitung. Unannehmlichkeiten hat der Junge in jedem Fall genug. In Türen und Schultische hatte er Amokdrohungen geritzt: An dem und dem Tag werde in der Schule etwas passieren. Etwas schwammig zwar. Doch die Schulleitung nahm die Drohung ernst genug, um die Polizei zu rufen. Die Spurensicherung konnte den Zeitpunkt der Kritzeleien feststellen, auch welche Klasse im Raum war. Der Kritzler war danach schnell ermittelt.

Die Polizeisprecherin schildert einen Fall aus dem Kreis, eine von zehn Amokdrohungen seit Jahresbeginn, eine von vieren in den letzten zwei Wochen. Es trifft das gesamte Kreisgebiet und alle Schulformen, Haupt- und Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen. Noch blieb es bei Drohungen, Gewalt blieb aus. Antje Heymanns: "Die Polizei warnt Trittbrettfahrer eindringlich vor den Folgen." Bisher wurde jeder Amokdroher im Kreisgebiet ermittelt.

Die Polizei begrüße ausdrücklich, dass geplante oder vermeintliche Amokdrohungen angezeigt werden: "Jeder, der Kenntnis erhält, dass eine Amokdrohung ausgesprochen, geschrieben oder im Internet veröffentlich wurde, sollte das sofort der Polizei oder der Schule melden."

Sobald die Polizei mit der Schule oder in Gesprächen mit Mitschülern und Eltern die Gefahr einschätzen kann, richte sie weitere Maßnahmen danach aus. Oberstes Gebot sei "Sicherheit". Eine spezielle Kommission der Kreispolizei gebe es, so Heymanns, dabei nicht. Im Einsatz seien Beamte der zuständigen Dienststelle vor Ort mit der Jugendsachbearbeiterin. "Die kennen nämlich die Schulen in der Regel bereits."

Kommen die Beamten zu dem Ergebnis, dass nach menschlichem Ermessen keine Amoktat konkret geplant sei, würden sie keine weiteren Schritte einleiten. Möglich wäre etwa die Durchsuchung und Evakuierung der Schule oder die Empfehlung zu schließen. Die Schulleitung müsse über weitere Schritte entscheiden. "Wenn wir einer Schule die Entscheidung überlassen, ist das Indiz dafür, dass die Ermittlungen keinen Hinweis auf eine konkrete Gefährdung ergeben haben."

Eine Amokdrohung führt immer zu einer Strafanzeige durch die Polizei. Der Versuch, einen Tag schulfrei zu erzwingen, ist teuer: Neben der Strafe durch den Richter erlässt die Kreispolizei einen Kostenfestsetzungsbescheid. Der gefasste Amokdroher muss den Polizei-Aufwand bezahlen. Das können mehrere tausend Euro sein. Die Polizeibehörde kann diese Summe über 30 Jahre eintreiben. Die Schule kann zusätzliche Sanktionen erlassen, zum Beispiel einen Schulverweis.