Amtsgericht: Doch kein Spielsalon am Graben

Antrag von St. Töniser Geschäftsmann wurde abgelehnt.

Tönisvorst/Kempen. Am Alten Graben 43-45 wird es keinen Spielsalon geben. Das Amtsgericht hat am Freitag den Antrag von Udo Engels abgelehnt. Der St. Töniser Geschäftsmann wollte den ehemaligen Penny Markt an die Firma Alpha Play vermieten.

Eine Nutzungsänderung des Ladenlokals sei nur bei der Zustimmung aller Wohnungseigentümer möglich, begründete Reiner Rohde, Direktor des Amtsgerichtes in Kempen, seine Entscheidung. Er gab den sieben Antragsgegnern recht, dass ein Spielsalon Einschränkungen bedeute. Geräusche durch Automaten und mehr Verkehr sowie "weniger seriöses Publikum" führen zu einer "Abwertung des Wohnumfeldes".

Auch Engels’ Argument, dass er schon lange einen Nachmieter suche, wies das Gericht zurück. Das könne auch an Engels’ Vorstellungen von der Höhe des Mietzinses liegen. 3900 Euro soll die Monatsmiete für das 700 Quadratmeter große Ladenlokal betragen.

Das Haus am Alten Graben hat sechs Eigentümer. Udo Engels’ Immobilienfirma hält 58 Prozent. Als die anderen Parteien von dem Vorhaben erfuhren, sprachen sich vier von fünf dagegen aus. Der Mietvertrag war bereits unterschrieben und die Umbaupläne genehmigt.