Anrath: Ausbrecher in Einzelhaft
Der Anrather Häftling ist in Krefeld verhaftet worden. Nach wie vor wird nach seinen Fluchthelfern gesucht.
Anrath. Er ist wieder "daheim": Ibraham Y. (42), Häftling der Justizvollzugsanstalt in Anrath, dem am 10. November in einem Pappkarton die Flucht gelungen war. Am Mittwochnachmittag hatten Kreis Viersener Kripo-Beamte den Mann auf der St.Anton-Straße in Krefeld verhaftet. Er leistete keinen Widerstand. Am Donnerstagmorgen wurde er zurück nach Anrath gebracht.
So richtig gemütlich werden die kommenden Tage für den verurteilten Drogendealer nicht: Nach Auskunft von JVA-Leiterin Beate Peters gelten für ihn "einschränkende Sicherungsmaßnahmen", worunter Einzelhaft und Einzel-Hofgang mit Fuß-Fesseln zu verstehen ist.
Nach wie vor ist unklar, wie es dem Mann gelingen konnte, auf dem Lastwagen zu entfliehen, der in der Anstalt gefertigte Kartons abgeholt hatte. Bislang hat er dazu keine Angaben gemacht. "Der Abteilungsleiter wird sich heute mit ihm darüber unterhalten", sagte Peters am Donnerstag. Auch das NRW-Justizministerium hat eine Untersuchung angeordnet.
Für Y., der auch den Namen Yasar Bayrak benutzte und bei der Verhaftung einen italienischen Pass bei sich trug, hat die Flucht keine strafrechtlichen Konsequenzen. Anders sieht das für mögliche Komplizen aus. Die Kriminalpolizei hat gegen mehrere Mithäftlinge die Ermittlungen wegen Verdachts der Gefangenenbefreiung eingeleitet. Dazu Polizeisprecherin Antje Heymanns: "Aus ermittlungstaktischen Gründen können hierzu keine weiteren Einzelheiten veröffentlicht werden."
Fahnder der Kreispolizeibehörde Viersen waren dem untergetauchten Mann seit einigen Tagen dicht auf den Fersen gewesen. Nach "intensiven Ermittlungen" - besonders in seinem sozialen Umfeld - seien sich die Beamten sicher gewesen, dass er sich in Krefeld aufhält. Am Mittwoch um 16.20 Uhr wurde ihre Geduld belohnt.
Die Kripo wird nun auch untersuchen, bei wem sich der Ausbrecher seit dem 10. November aufgehalten und wovon er seinen Lebensunterhalt bestritten hat. Das Verbergen eines Strafgefangenen könnte den Tatbestand der Strafvereitelung erfüllen. Das kann mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen geahndet werden. Die Ermittlungen dauern an.
Nach Auskunft von Beate Peters wird Ibraham Y. nicht mehr lange in der JVA Willich bleiben: "Ich denke, wir werden ihn verlegen." Denn ein Kontakt zu seinen möglichen Komplizen sei nicht erwünscht. Der 42-Jährige Dortmunder muss noch drei Jahre absitzen.