Tönisvorst Getöteter Rentner: Lange Haftstrafen
Das Krefelder Landgericht verhängt wegen Raubs mit Todesfolge Gefängnis zwischen sechseinhalb und zehn Jahren.
St. Tönis/Krefeld. Am Ende klickten die Handschellen, mussten sogar erfahrene Prozessbeobachter ob des so nicht erwarteten Strafmaßes mal schlucken. Strafen zwischen sechseinhalb und zehn Jahren verhängte die Große Strafkammer des Landgerichts als Jugendkammer im Prozess um den getöteten Rentner aus St. Tönis.
„Raub mit Todesfolge“ und „Unterlassene Hilfeleistung“ — so würdigte die Kammer das Geschehen, das sich am 1. Oktober in dem Haus an der Garnstraße abgespielt hat. Die fünf Angeklagten hätten sich an einer Tankstelle in Straelen getroffen, um den 81-Jährigen zu überfallen, zu fesseln und ihm den Schlüssel für seinen Tresor abzunehmen. In diesem vermuteten sie eine größere Summe Geld.
„Allen war klar, dass bei Einsatz von körperlicher Gewalt gerade bei älteren Menschen Lebensgefahr besteht“, erklärte die Vorsitzende Richterin Ellen Roidl-Hock in der rund einstündigen Urteilsbegründung. Der ältere Mann sei von vier der Angeklagten zu Boden gebracht und gewürgt worden (Schwitzkasten), außerdem sei ein Elektroschocker zum Einsatz gekommen. Zudem seien weitere Schläge erfolgt. Den Tätern sei spätestens auf der Rückfahrt klar geworden, was sie angerichtet hätten. Alle seien schockiert gewesen.“
„Sie haben leichtfertig den Tod in Kauf genommen“, so die Richterin. Die betonte, dass Leichtfertigkeit eine Steigerung von Fahrlässigkeit sei.
Nicht an den Misshandlungen beteiligt, ja nicht einmal im Haus, war Almir R. Er habe an der Straße gewartet, nicht mitmachen wollen, hatte sein Anwalt plädiert. Dennoch bekam er die höchste Strafe: zehn Jahre. Zur Tatzeit war er erwachsen, weshalb kein Jugendstrafrecht zur Anwendung kam. Er sei an der Planung beteiligt gewesen, Gründe zur Strafminderung habe das Gericht nicht gesehen.
Für die anderen wurde Jugendstrafrecht angewandt. Madonna R. bekam neun Jahre. Sie sei öfter aufgefallen, stand zur Tatzeit unter Bewährung wegen eines Deliktes in der Schweiz. Murat C. muss für acht Jahre ins Gefängnis. Zu seinen Gunsten sei sein Teilgeständnis berücksichtigt worden. „So ist die Möglichkeit gegeben, sich vom Elternhaus zu lösen“, sagte die Richterin.
Eine „durchaus beachtliche Tatbeteiligung“ beschied die Vorsitzende Meto K., der ebenfalls acht Jahre erhielt. Das Setzen von Grenzen sei eine Erfahrung, die er im Elternhaus nicht gemacht habe, hieß es. Die geringste Tatbeteiligung hatte Hasrit S.. Er erhielt sechseinhalb Jahre.
Zu Beginn hatten vier Verteidiger von drei Angeklagten plädiert und völlig andere Urteile gefordert. Während des gesamten Verfahrens hatten die Juristen in sogenannter Konfliktverteidigung immer neue Beweisanträge gestellt. Eine Revision gilt als sicher.
Der Prozess war begleitet von hohen Sicherheitsmaßnahmen.