Hauptausschuss: Kein Veto bei Bier bis 24 Uhr

Im Sommer 2007: Kaum Beschwerden in der Gastronomie durch gestörte Nachtruhe.

Neersen. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Willich hat getagt. Es ging um (gestörte) Nachtruhe, irreführende Straßennamen und ein Gütezeichen.

Die Tage, an denen der Gast sein Getränk an der frischen Luft serviert bekommt, dürften in diesem Jahr fast gezählt sein. Trotzdem stand das Thema "Außengastronomie" auf der Tagesordnung des Hauptausschusses. Die CDU-Fraktion hatte im Sommer gebeten zu prüfen, wie es um die Vereinbarkeit von Außengastronomie und Nachtruhe der Anwohner bestellt ist. Das Ergebnis: In Alt-Willich waren fünf Beschwerden eingegangen, in Neersen eine, in den beiden anderen Stadtteilen gar keine. Im März 2006 war das Landesimmissionsschutzgesetz geändert worden mit der Folge, dass Außengastronomie statt bis 22 Uhr bis 24 Uhr stattfinden kann. Hintergrund war eine beabsichtigte Belebung der Städte auch zu späterer Stunde. In der Stadt Willich gibt es zurzeit 77 Gaststättenbetriebe mit Außenbewirtung. Bislang hat die Verwaltung keinen Antrag auf Verlängerung der Öffnungszeiten bis 24 Uhr abgelehnt.