Willich Kanal-Schächte bleiben umstritten
Fest steht: Die Entwässerungssatzung der Stadt Willich ist unzulässig. Die Folgen dieser Feststellung sind aber unklar.
Willich. „Das Umweltministerium hat der städtischen Auffassung Recht gegeben.“ Diesen kleinen Satz von Bürgermeister Josef Heyes wollte Hans-Joachim Donath (FDP) im Stadtrat nicht so stehen lassen. Streitpunkt war einmal mehr die im Dezember 2015 mit den Stimmen von CDU, FDP und Grünen verabschiedete Entwässerungssatzung der Stadt Willich. Die Verwaltung weigert sich bis heute, diese Satzung anzuwenden, da sie der Meinung ist, dass sie gegen geltendes Recht verstößt. Dem Rat legte der Bürgermeister deshalb jetzt die Empfehlung vor, besagte Satzung wieder aufzuheben — was die oben genannten Fraktionen aber einstimmig ablehnten.
Knackpunkt sind sogenannte Revisionsschächte. Die Stadtverwaltung vertritt die Auffassung, dass diese begehbaren Einstiegsschächte zur Kontrolle der Dichtheit von Abwasserkanälen auf Privatgrundstücken zwingend vorgeschrieben werden müssen. Die nicht unerheblichen Kosten für den Bau müssten die Hauseigentümer tragen.
CDU, FDP und Grüne wiederum hatten in der Dezember-Sitzung durchgesetzt, dass der Bau solcher Schächte nicht mehr vorgeschrieben wird. Das Landeswassergesetz, so ihre Auffassung, lasse genügend Spielraum, geeignete Inspektionsöffnungen in anderer Weise zu verlangen. Um in diesem Punkt alle Zweifel zu beseitigen, hatten die Fraktionen die Staatskanzlei in Düsseldorf um Rechtsauskunft gebeten.
Einen Tag vor der Ratssitzung ging die Antwort aus dem Umweltministerium ein. Der Bürgermeister — siehe oben — und die Technische Beigeordnete Martina Stall sahen sich dadurch in ihrer Meinung bestätigt. Allerdings auch die Vertreter der genannten Fraktionen. Und Hans-Joachim Donath konnte die von Josef Heyes vertretene Interpretation „in dem Schreiben nicht finden“.
Tatsächlich hatte das Ministerium festgestellt: Die Entwäserungssatzung der Stadt entspricht nicht den Anforderungen, da sie auch Inspektionsöffnungen innerhalb von Gebäuden zulässt. Diese seien aber zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen nicht geeignet. „Wir haben immer gesagt, dass die Satzung nicht in Ordnung ist“, erklärte Martina Stall dazu.
Johannes Bäumges, Fraktionschef der CDU, nannte die Stellungnahme des Ministeriums dagegen „spannend“. Denn darin wird die Möglichkeit angesprochen, dass geeignete Inspektionsschächte auch innerhalb der öffentlichen Kanalisation eingerichtet werden könnten. „Das haben wir von der Verwaltung bisher nie gehört“, kritisierte er.
Sein Fraktionskollege Uwe Rieder brachte die Meinung der drei Fraktionen auf den Punkt: „Vorgarten-große Kanalschächte“ auf Privatgrundstücken müssten die Ausnahme bleiben. Die Regel müsse werden, dass die Stadt selbst Revisionsschächte auf städtischen Grund anlege. Dazu müsse die Satzung entsprechend geändert werden. So könne man die Bürger entlasten.
Kämmerer Willy Kerbusch hob bei diesem Punkt warnend den Finger: Das sei ein „Systemwechsel“, denn die Kosten würden vom Hauseigentümer auf die Allgemeinheit verlagert. Diese habe von den Schächten aber keinen Nutzen. „Die Bürger haben auch keinen Nutzen von Betonklappen im Vorgarten“, hielt ihm Hans-Joachim Donath entgegen.
Christian Winterbach (Grüne) hinterfragte aus technischer Sicht die Notwendigkeit von Revisionsschächten. Raimund Berg (Fraktionschef Grüne) forderte ein Ende der Emotionen, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Am Ende lehnte der Rat es mit den Stimmen von CDU, FDP und Grünen ab, seinen alten Beschluss aufzuheben. Die SPD enthielt sich der Stimme. Gleichzeitig wurde die Änderung der Entwässerungssatzung und eine weitere rechtliche Klärung in Aussicht gestellt.