Zahlen für den Kreis Viersen In 582 Fällen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Kreis Viersen · Das Statistische Landesamt NRW hat Zahlen für das Jahr 2023 veröffentlicht. Das häufigste Anzeichen bei der festgestellten latenten oder akuten Gefährdung der Kinder war die Vernachlässigung.
(msc) Im Jahr 2023 haben die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihres Schutzauftrags in 55 833 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Statistisches Landesamt mitteilt, wurden in rund einem Viertel der Fälle eine akute (7742 Fälle) oder eine latente (6098 Fälle) Gefährdung des Kindeswohls festgestellt. „Bei einer latenten Gefährdung lässt sich die gegenwärtige Gefahr nicht eindeutig feststellen, sie kann aber auch nicht ausgeschlossen werden“, so IT.NRW. Die Statistik zeigt auch die Zahlen für die Jugendämter im Kreis Viersen.
Im gesamten Kreis Viersen gab es im Jahr 2023 in 582 Fällen einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. In 45 Fällen stellte sich diese Einschätzung als akute Kindswohlgefährdung heraus, in 84 als latente Gefährdung, in 234 Fällen lag zwar keine Kindeswohlgefährdung, wohl aber ein Hilfe- oder Unterstützungsbedarf vor. In 219 Fällen waren weder eine Gefährdung noch ein Hilfebedarf gegeben.
Einige Kommunen im Kreis Viersen haben eigene Jugendämter, im östlichen Kreisgebiet sind dies die Städte Kempen und Willich. Deren Anteil an den obigen Gesamtzahlen im Kreisgebiet stellen sich wie folgt dar: In Kempen gab es im Jahr 2023 in genau 100 Fällen einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. In acht Fällen stellte sich diese Einschätzung als akute Kindeswohlgefährdung heraus, in 13 als latente Gefährdung, in 42 Fällen lag zwar keine Kindeswohlgefährdung, wohl aber ein Hilfe- oder Unterstützungsbedarf vor. In 37 Fällen waren weder eine Gefährdung noch ein Hilfebedarf gegeben.
In Willich gab es in 165 Fällen einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. In zwölf Fällen stellte sich diese Einschätzung als akute Kindeswohlgefährdung heraus, in 24 als latente Gefährdung, in 72 Fällen lag zwar keine Kindeswohlgefährdung, wohl aber ein Hilfe- oder Unterstützungsbedarf vor. In 57 Fällen waren weder eine Gefährdung noch ein Hilfebedarf gegeben.