Menschenhandel in Vorst

Ein 44-jähriger Oberhausener wurde am Dienstag verurteilt, weil er Frauen zur Prostitution zwang – auch in Tönisvorst.

<strong>Tönisvorst. "Das ist keine Phantasieanklage", machte Richterin Geuenich-Cremer dem Angeklagten Manfred B. (alle Namen geändert) deutlich. "Es gibt für diese Vorwürfe Zeugen." Auch wenn solche auf der Hauptverhandlung am Dienstag nicht geladen waren, war den drei Angeklagten ihr schlechtes Gefühl von den Gesichtern abzulesen. Dem aus Oberhausen stammenden 44-Jährigen wird vorgeworfen, im Zeitraum zwischen 2002 und 2006 zwei 19-jährige Thailänderinnen nach Deutschland gelockt und zur Prostitution gezwungen zu haben.

Die weiteren Angeklagten wurden zur Hochzeit überredet

Um den Frauen eine Aufenthaltsgenehmigung zu beschaffen, bot er den Angeklagten Mark P. (25) und Frank V. (28) 4000 Euro an, wenn sie die Frauen heiraten würden. "Ich stand damals finanziell sehr schlecht da", erklärte P. dem Gericht seine Annahme des Angebots. Dennoch räumte der aus Mühlheim stammende ein: "Mir war bewusst, dass diese Ehe nur auf dem Papier besteht."

Da sich alle Angeklagten früher oder später geständig zeigten, ergingen folgende Urteile: Manfred B., "die Zentralfigur", wie der Staatsanwalt formulierte, wurde unter anderem wegen Menschenhandels zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Die anderen Angeklagten müssen Geldstrafen von insgesamt 600 und 1800 Euro zahlen.