Offener Ganztag in Tönisvorst Mensen für Grundschulen Vorst und Hülser Straße

Tönisvorst · Um bauen zu können, möchte die Stadt Fördermittel beantragen. Jetzt ist Eile geboten.

 Kinder der GGS Vorst und der GGS Hülser Straße sollen künftig in Mensen essen.

Kinder der GGS Vorst und der GGS Hülser Straße sollen künftig in Mensen essen.

Foto: dpa/Jens Kalaene

(msc) Plätze im Offenen Ganztag der Grundschulen (OGS) sind in Tönisvorst bereits Mangelware, und die Situation wird sich mit dem Rechtsanspruch auf einen Platz ab dem Schuljahr 2026/27 noch verschärfen. Man rechnet damit, dass dann 80 Prozent der Schülerinnen und Schüler die OGS nutzen werden. Das hat auch zur Folge, dass sich die Stadt als Schulträger etwas einfallen lassen muss, was die Versorgung der Kinder mit Essen betrifft. Im Schulausschuss haben die Politiker jetzt einstimmig beschlossen, dass die Gemeinschaftsgrundschulen Vorst und Hülser Straße in St. Tönis jeweils eine Mensa bekommen sollen, um den Kindern ein geordnetes Mittagessen anbieten zu können.

Zwar ist – ähnlich wie bei Kitas – die Einnahme des Mittagessens in den Klassenräumen grundsätzlich rechtlich möglich, doch dafür sind unter anderem ein geeigneter Ausgabebereich und eine Personaltoilette nötig. Außerdem sollen die Kinder zwischen der Essensausgabe und dem Raum, in dem sie essen, keine langen Wege zurücklegen müssen, erläuterte Fachbereichsleiter Michael Feiter. Und das lasse sich in den vorhandenen Gebäuden mit der bisherigen Raumaufteilung nicht realisieren. Theoretisch möglich wäre für die Essenseinnahme auch die Nutzung von umgestalteten Fluren, doch das müsste im Einzelfall aufwendig geprüft werden – und die Politiker wollen diese Lösung ohnehin nicht.

Nun muss allerdings alles ganz schnell gehen, denn Verwaltung und Politik möchten eine finanzielle Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen für die beiden Mensen in Höhe von insgesamt gut einer Million Euro bekommen. Doch die Antragsfrist endet schon am 31. Dezember dieses Jahres. Bis dahin müssen eine Kostenschätzung für das geplante Vorhaben, eine Zusammenstellung der Gebäudedaten, eine Übersicht zur geplanten Nutzung des Gebäudes, eine Antragsprüfung durch die baufachliche Stelle sowie eine Planungsskizze eingereicht werden. Das soll nun bis November geschehen, damit die Politik rechtzeitig ihr Okay geben kann.