Willich Pfarrer K.: Revision abgelehnt

Bekommen die Opfer aus Südafrika jetzt eine Entschädigung? Das Bistum zeigt sich zurückhaltend.

Foto: Dirk Jochmann

Willich. Es hat Jahre gedauert, bis die Straftaten des aus Willich stammenden Pfarrers Georg K. vor Gericht landeten. Im Februar wurde er wegen sexuellen Missbrauchs zu sechs Jahren Haft verurteilt. Sein Verteidiger hatte Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Die ist jetzt nach Informationen der WZ gescheitert. Was bedeutet: Strafrechtlich ist das Verfahren beendet.

Noch nicht vorbei ist die Angelegenheit für die Missbrauchs-Opfer des Willichers. Soweit die Straftaten in Deutschland geschahen, haben diesen nun gute Möglichkeiten, auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld zu klagen. „Mit einem Urteil im Rücken ist das für ein Zivilverfahren etwas leichter“, erklärt ein Staatsanwalt, der seinen Namen nicht nennen möchte. Schwieriger ist die Sache bei den Kindern, die in Südafrika Opfer von Georg K. wurden. Auch dort hatte es einen Prozess gegeben, der am Ende aber eingestellt worden war. Das geschah auch im Hinblick darauf, dass die Ermittlungsergebnisse über die Straftaten in Deutschland schon ausreichen würden. So stehen die Familien ohne gültiges Urteil da.

Zur Erinnerung: Georg K. war in den öffentlichen Fokus geraten, nachdem er sich in Johannesburg Kindern genähert hatte. Deren Eltern beklagten schon damals, dass sie keine Hilfestellung von der Kirche bekämen. Das Bistum Aachen, für Georg K. zuständig, hatte stets betont, den Prozess abwarten zu wollen. Allerdings war auch danach nicht viel geschehen.

Die Eltern der betroffenen Kinder hatten Johannes Heibel um Hilfe gebeten. Heibel ist Vorsitzender der bundesweit agierenden der Initiative gegen sexuellen Missbrauch. Er hatte den Fall maßgeblich an die Öffentlichkeit gebracht. „Das Bistum kommt nicht in die Gänge“, schimpft Heibel. Das gelte auch für die Deutsche Bischofskonferenz. Die war im Boot, weil sie während der Zeit von K. in Südafrika für den Geistlichen zuständig war.

„Diese Einrichtung halten sich nicht an ihre eigenen Richtlinien“, klagt Johannes Heibel. Es werde dringend Zeit, dass die Kirche auf die Betroffenen zugehe. Nach wie vor seien Kinder schwer traumatisiert. Die meisten der betroffenen Familien wohnen nicht mehr in Johannesburg.

„Die Familien und Betroffenen aus Südafrika haben die Möglichkeit, sich an die Bischofskonferenz zu wenden“, sagt Stefanie Kumstel, Sprecherin des Bistums Aachen. Im Kirchenamtsdeutsch heißt das: „Antrag auf finanzielle Anerkennung ihres Leids“. Der werde zwar in Aachen angenommen, aber zur Bischofskonferenz in Bonn weitergeleitet.

Sobald das Urteil rechtsgültig ist, geht es zur Glaubenskongregation nach Rom. Diese entscheidet letztlich über eine Enthebung aus dem Klerikerstand.