Ab Freitag im gesamten Kreis Viersen Wasserentnahme aus Flüssen und Seen verboten
Kreis Viersen · Wegen der Trockenheit hat der Kreis Viersen eine Verfügung erlassen. Bußgelder von bis zu 50.000 Euro drohen.
(msc) Bürger im Kreis Viersen dürfen ab Freitag, 7. Juli, kein Wasser mehr aus Flüssen oder Seen entnehmen. Das teilt der Kreis Viersen mit und verweist auf eine entsprechende Allgemeinverfügung zum Oberflächenwasser, die zunächst bis zum 31. Oktober befristet ist. Diese betreffe alle oberirdischen Gewässer, nicht aber das Grundwasser.
„Verboten ist damit nicht nur das Entnehmen von größeren Wassermengen aus Oberflächengewässern, beispielsweise zur Feldberegnung, sondern auch die Entnahme kleinerer Mengen für die Bewässerung von Privatgärten. Ausgenommen davon sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen“, so die Kreisverwaltung. Mit dieser Maßnahme sollen die sehr beeinträchtigten Gewässer geschützt werden. Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird vom Kreis Viersen überwacht – und Verstöße gegen das Verbot werden geahndet und können im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro bestraft werden.
„In den Gewässern des Kreisgebietes haben sich teilweise sehr niedrige Wasserstände eingestellt, die aus der Trockenheit der letzten Wochen aber auch langfristig aus den trockenen Vorjahren resultieren“, so der Kreis weiter. Trotz der Niederschläge im ersten Quartal dieses Jahren konnten sich nach den heißen und niederschlagsarmen Jahren die Grundwasser- und Oberflächenwasserstände noch nicht erholen. „Auch im Frühjahr 2023 ist bisher keine signifikante Besserung der Situation eingetreten. Das weitere Absinken der Wasserstände ist sowohl in den Grundwasser-Messstellen als auch an den Wasserständen in den Seen erkennbar. Eine Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar“, heißt es weiter.
Aufgrund der Niedrigwasserstände bestehe die Gefahr, dass die Gemeinschaft von Organismen verschiedener Arten, die sogenannte Gewässerbiozönose, nachhaltig gestört werde. Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern durch Pumpvorrichtungen verstärke diese Gefahr erheblich. „Dieses gilt selbst dann, wenn an einzelnen Entnahmestellen augenscheinlich noch eine ausreichende Wasserführung vorhanden zu sein scheint“, teilt der Kreis mit und appelliert, Bewässerungsanlagen der öffentlichen Hand, aber auch private Gartenbrunnen effektiver einzusetzen. So sollte etwa auf Rasensprenger und andere Bewässerungsmöglichkeiten in der Zeit zwischen 10 und 19 Uhr verzichtet werden, da in diesem Tagesabschnitt ein Großteil des Wassers verdunste. Zudem sind Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, beispielsweise die Gartenpoolbefüllung zu reduzieren.
Die Allgemeinverfügung ist online einsehbar unter www.kreis-viersen.amtsblatt.online