Tönisvorster bestahl seinen Arbeitgeber in Krefeld

Er kam mit einer Geldstrafe davon.

Tönisvorst/Krefeld. Sven K. sei die große Liebe ihres Lebens gewesen, schilderte Verena P. (alle Namen geändert). "Die letzten Monate war es aber die Hölle." Das wahre Gesicht ihrer Jugendliebe zeigte sich wenige Wochen nach der Hochzeit. Da war sie hochschwanger, ihr Mann total verschuldet. Gestern stand er wegen Veruntreuung und Diebstahls vor dem Krefelder Amtsgericht.

Der Tönisvorster (31) wurde angeklagt, als Angestellter eines Krefelder Autohauses Bargeld gestohlen zu haben. Am 13.Oktober 2006 eine Summe in Höhe von 7100 Euro und am 21.November des gleichen Jahres 10500 Euro. Außerdem soll er so genannte Servicehefte an russische Autohändler verkauft haben. Damit können Inspektionen für Gebrauchtwagen vorgetäuscht werden.

"Diese beiden Fälle habe ich nicht begangen", sagte Sven K. "Die Servicehefte habe ich zwar bestellt, aber nicht verkauft." Von dieser Position rückte er während der Verhandlung nicht ab.

"Unsere finanzielle Situation war katastrophal. Doch davon wusste ich nichts, als wir zusammen kamen", schilderte Verena P. "Ein paar Tage nach der Hochzeit stand ein Mann vor unserer Tür. Er sagte: ’Ich hätte gerne ihr Auto’." Die 27-jährige Krefelderin fing im Zeugenstuhl an zu weinen. Sie dachte, es handle sich um einen Scherz. Doch ihr Ehemann hatte Leasingraten für einen Pkw nicht bezahlt, der wurde gepfändet.

Sie entdeckte noch mehr. "Überall war Geld offen." Sogar sein Lohn wurde teilweise gepfändet. Gleichzeitig soll ihr Mann vor und während der Ehe auf großem Fuß gelebt haben. Ihre finanzielle Lage spitzte sich immer weiter zu. Bis er ihr am Freitag, 13. Oktober 2006, erzählte, er habe über 7000 Euro aus dem Autohaus mitgehen lassen.

"Ich konnte es gar nicht glauben. Ich habe ihn gebeten: bitte, bitte, gib’ es zurück", so die Ehefrau. Einige Tage später zeigte er ihr einen Umschlag mit vielen Scheinen. Mit diesem Geld sollen Kredite und auch die Miete bezahlt worden sein. "Im November, Dezember hatte er wieder Geld", sagt Verena P. Woher es stammte, habe er nicht erzählt.

Blindes Vertrauen schenkte der Autohandel seinen Mitarbeitern in Geldangelegenheiten. Aber ob Sven K. an beiden fraglichen Tagen wirklich mit dem Geld in Kontakt kam, war durch die Mitarbeiter-Aussagen nicht zu klären. Und auch den Diebstahl der Servicehefte sah das Gericht als nicht erwiesen an.

Nur aufgrund der Aussage der Ehefrau verurteilte das Gericht den nicht vorbestraften Angeklagten wegen Veruntreuung im ersten Fall zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Euro (3600 Euro). In den beiden anderen Fällen hieß es: Im Zweifel für den Angeklagten.