Umwelt Mehr Schottergärten aber keine Bußgelder

Willich · Die Zahl der versiegelten Vorgärten nimmt zu, kontrolliert wird aber nur in Zusammenhang mit Baugenehmigungen.

Vorgärten wie dieser sind Naturschützern ein Dorn im Auge – und teilweise verboten, zum Beispiel bei Neubauten.

Foto: Bischof, Andreas (abi)

. Natürlich, über Geschmack lässt sich nicht streiten – aber mit Gefallen hat das, was in einigen Vorgärten gestalterisch passiert auch wenig zu tun. Eher mit Pragmatismus. Seit Jahren sind die Schottergärten Naturfreunden ein Dorn im Auge, seit einiger Zeit werden sie auch von den Städten und Gemeinden nicht gern gesehen – und teilweise sogar unterbunden. Dennoch werden es immer noch mehr.

„Die Anlage von Schottergärten oder einer flächigen Versiegelung der Vorgärten hat in den letzten Jahren zugenommen“, bestätigt Andrea Ritter, Fachbereichsleiterin für Wohnen und Gewerbe bei der Stadt Willich. Genaue Zahlen gebe es dazu allerdings nicht.

Für flächendeckende
Kontrollen fehlt das Personal

Dabei ist die komplette Versiegelung von Grundstücken bei neuen Bebauungen in Willich gar nicht mehr erlaubt: „Im Rahmen der Bauleitplanung wurden Festsetzungen zur Gartengestaltung erarbeitet, die eine hundertprozentige Versiegelung ausschließen“, so Ritter.

In den neueren Bebauungsplänen seien diese Festsetzungen enthalten, um Beispiel im Bebauungsplan Reinershof in Willich und zur Erweiterung Am Bruch in Neersen. „Die unbebauten Flächen sind mit Ausnahme der Nebenanlagen und der notwendigen Zugänge und Zufahrten zu begrünen. Eine flächige Gestaltung mit Steinmaterial ist nicht zulässig“, heißt es darin.

„Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren werden die Festsetzungen aus den Bebauungsplänen und auch die generelle Vorgabe einer gärtnerischen Gestaltung von unversiegelten Flächen aus der Landesbauordnung überprüft“, so Ritter. Komme es zu Verstößen, werde eine Entsiegelung der Schottergärten gefordert „und auch durchgesetzt“.

Dies gelte allerdings nicht für Vorgärten, die nachträglich und unabhängig von einem Baugenehmigungsverfahren umgestaltet werden. Sprich: Wer hingeht und seinen bestehenden Vorgarten einfach in einen Steingarten umgestaltet, bleibt vorerst unbehelligt.

Hausbesitzer sollen mit Flyern für das Thema sensibilisiert werden

Es sei „kein besonderer Kontrollmechanismus installiert, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken“, heißt es aus dem Technischen Rathaus. „Die Bauaufsicht verfügt nicht über so viel Personal, dass eine flächendeckende Kontrolle im Stadtgebiet möglich wäre.“ Bei Verstößen würden auch keine Bußgelder erhoben, da es sich nicht um eine „normierte Ordnungswidrigkeit“ handle.

Stattdessen setzt die Stadt auf Überzeugungsarbeit: Es werde gerade an einem neuen Flyer gearbeitet, so Ritter, der Hausbesitzer informieren soll, wie die Rechtslage ist und was sie tun können. Zudem seien eigentlich für dieses Jahr Veranstaltungen geplant gewesen, in denen die Vorteile eines grünen, insektenfreudlichen Vorgartens erläutert und „Möglichkeiten einer grünen, pflegeleichten Gestaltung“ dargestellt werden sollten. Diese Veranstaltungen mussten aber zunächst aufgrund der Corona-Beschränkungen ausfallen. „Sie sollen jedoch so schnell wie möglich neu terminiert werden“, so Andrea Ritter. Weitere Formate sollen von der Politik beraten werden.