Bagger in der Niers: Das Chaos wird mühsam aufgeräumt

Das Baufahrzeug wurde am Montag durch einen Kran geborgen. Die Polizei hat zwei weitere Täter ermittelt: einen Jungen (14) und ein Mädchen (13).

Mönchengladbach. Nachdem am Sonntag drei Jugendliche auf der Baustelle des Hochwasserrückhaltebeckens Geneicken großes Chaos anrichteten, geht es jetzt ans Aufnehmen, Aufräumen und Reparieren der teuren Schäden.

Die drei mutmaßlichen Täter — zwei Jungs (beide 14) und ein Mädchen (13) — waren in einen Container auf der Großbaustelle nahe des Schlosses Rheydt eingebrochen und hatten dort alle Maschinenschlüssel gestohlen.

Mit den Schlüsseln benutzten sie unter anderem einen 22 Tonnen schweren Bagger, den sie von der Baustelle weg in die Niers fuhren. Außerdem beschädigten sie zahlreiche weitere Baumaschinen. Dabei wurde das Trio von einer Zeugin beobachtet.

Ein 14-Jähriger hatte sich anschließend bei der Polizei gemeldet. Sein Vater hatte ihn verprügelt, als er von der Straftat seines Sohnes Wind bekommen hatte. Der 14-Jährige war es auch, der die Namen seiner Mittäter ausplauderte. Alle drei sind bislang polizeilich nicht auffällig gewesen.

Die Bergung des Baggers geht derweil sehr mühsam vonstatten. „Unter dem direkt an der Niers verlaufenden Rad- und Wanderweg verläuft eine Gasleitung von Thyssengas, die nicht mit schwerem Gerät befahren werden darf. Daher muss für den Bergungskran parallel zum Weg eine befestigte Trasse provisorisch angelegt werden“, sagte Jörg Langner, Fachbereichsleiter Gewässer beim Niersverband.

Die Kosten, die durch die wenig witzige Sonntagsfahrt entstanden sind, werden sich summieren. Ein Experte der Baufirma hatte die Kosten an den Maschinen in einer ersten Schätzung auf rund drei- bis vierhunderttausend Euro beziffert. Mittlerweile geht man von „weit höheren“ Kosten aus.

Hinzu kommen die Bergung und die Schäden an der Umwelt. „Unser Bauleiter muss sich vor Ort erst einmal ein Bild der Lage machen“, sagt Margit Heinz, Pressesprecherin vom Niers-Verband.

Ob die Eltern der Jugendlichen in Regress genommen werden können, ist laut Oberstaatsanwalt Lothar Gathen fraglich. „Das ist eine zivilrechtliche Frage. Als Jurist würde ich bezweifeln, dass die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben, wenn die Jugendlichen vorher nicht auffällig waren“, sagt Gathen.

Das gleiche gelte für die drohenden Strafen. Je nach Vorgeschichte seien Verwarnungen mit oder ohne Auflagen bis hin zu Jugendstrafen möglich. „Da muss aber jeder Täter einzeln bewertet werden“, stellt Gathen klar.