Bewährungsstrafen nach Prügel-Attacke gegen Mädchen
Die 18-Jährige Schülerin wurde am Adenauerplatz von zwei Frauen (34 und 40 Jahre alt) angegriffen.
Mönchengladbach. Am 15. Juni 2013 wurde eine 18-jährige Schülerin am Adenauerplatz Zeugin einer brutalen Auseinandersetzung zwischen drei Frauen. Zwei Frauen traten wie im Rausch auf eine dritte ein, bis diese bewegungslos am Boden lag. Die 18-Jährige rief daraufhin die Polizei.
Jetzt mussten die zwei Frauen, eine 40-Jährige und eine 34-Jährige, wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht auf der Anklagebank Platz nehmen. Die Schülerin saß auf dem Zeugenstuhl und erinnerte sich. „Ich näherte mich damals dem Adenauerplatz, als ich ein lautes Gespräch hörte“, so die Schülerin. Dann sah sie, wie die 34-jährige Angeklagte auf die Dritte mit einer Flasche einschlagen wollte. Die 40 Jahre alte Mönchengladbacherin wollte dagegen offenbar schlichten. Die anderen beiden Frauen rissen sich gegenseitig an den Haaren. Plötzlich seien sich die Angeklagten einig gewesen, erinnerte sich Schülerin. Dann seien beide Angeklagte über die dritte Frau hergefallen. „Sie traten mindestens fünfmal auf die am Boden liegende Frau ein“, ergänzte die 18-Jährige. „Komm, lass uns abhauen, bevor die Bullen kommen“, habe einer aus der Gruppe, aus der die beiden offensichtlich alkoholisierten Frauen kamen, gerufen.
Die 34-Jährige habe ihren Hund genommen. Dann sei die Gruppe vom Adenauerplatz verschwunden, ohne sich um die Frau am Boden zu kümmern. Zum Streit der Frauen sei es damals gekommen, weil das Opfer die Angeklagten „genervt“ habe, so ein anderer Zeuge. Das Opfer kam damals für mehrere Tage ins Krankenhaus. „Das war das Heftigste, was ich je gesehen habe. Ich rief, sie sollten aufhören“, erklärte ein Zeuge, der die brutalen Tritte gesehen hatte.
Am Ende wurden die beiden Frauen, deren Vorstrafenregister zahlreiche Eintragungen, meistens wegen Diebstahls, enthielten, wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die 40-Jährige erhielt eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Die 34 Jahre alte Angeklagte wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.