Der Mord war zu verhindern
Doppelmord: Staatanwaltschaft räumt Fehler ein. Inzwischen haben die Ermittler herausgefunden, dass die Tatwaffe 1985 gestohlen wurde.
Mönchengladbach. Die Chance, den Doppelmord zu verhindern, ist von der Staatsanwaltschaft und einem Richter vertan worden. Das haben die Staatsanwaltschaft und das Landgericht Mönchengladbach in einer gemeinsamen Presseerklärung eingeräumt. Zwei Stunden vor der Tat war der 38-Jährige im Streit um das Sorgerecht vor Gericht erschienen. Obwohl ein Haftbefehl wegen Vergewaltigung gegen ihn vorlag, konnte Erol P. völlig unbehelligt das Gerichtsgebäude verlassen und seiner Familie auflauern. Der Richter hatte zwar die Staatsanwaltschaft benachrichtigt, doch es kam niemand. "Er hätte ihn aber auch selbst verhaften können", sagt Gülsen Celebi, Anwältin des späteren Mordopfers. Warum die Gelegenheit ihn zu verhaften nicht ergriffen wurde, prüft nun die Staatsanwaltschaft Krefeld. Mehr wollte die Behörde nicht sagen. In der Erklärung heißt es jedoch, man habe mit großer Bestürzung die tragischen Ereignisse zur Kenntnis genommen. Die Ermittler haben inzwischen herausgefunden, dass die Tatwaffe 1985 in den Niederlanden bei einem Diebstahl entwendet wurde. Ob es sich bei dem Dieb um Erol P., der in Nimwegen wohnte, handelte, ist jedoch unklar.