Doppelmord: Wurde Haftbefehl verpatzt?

Nach den Schüssen auf zwei Frauen an der Frankenstraße erhebt eine Anwältin Vorwürfe gegen die Justiz: Sie hätte den Täter in Haft nehmen müssen.

Mönchengladbach. Nach dem Mord an einer 38-Jährigen und ihrer 19-jährigen Tochter hat die Anwältin der Mutter schwere Vorwürfe gegen die Justiz erhoben. Der 38-jährige Niederläänder, der seine Frau und seine Tochter an der Frankenstraße erschossen haben soll, hätte vorher festgenommen werden können, so die Anwältin Gülsen Celebi.

Der Bluttat war ein Termin beim Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt vorangegangen. Vor einem Familienrichter wurde wegen des Sorgerechts der gemeinsamen Kinder des Paares verhandelt. Diesem Richter hatte die Anwältin der später getöteten 38-Jährigen einen laufenden Haftbefehl gegen den Mann aus Nimwegen vorgelegt. Er war wegen einer Vergewaltigung ausgestellt worden.

Der Familienrichter soll daraufhin versucht haben, die Staatsanwältin zu erreichen, landete aber nur bei einer Mitarbeiterin, die er gebeten haben soll, die Information weiterzugeben und zu veranlassen, dass die Polizei in den Gerichtssaal kommt. Am Ende der Verhandlung im Amtsgericht war jedoch eines klar: Es war niemand da, der den Mann gehindert hätte, das Gericht zu verlassen.

Die genauen Umstände, warum der Anruf bei der Staatsanwaltschaft nicht zur Festnahme des 38-Jährigen führte, will die Behörde jetzt klären. Ansonsten wollte sie gestern noch keine Stellung nehmen. Die Anwältin des späteren Opfers spricht von "einem Justizskandal". Für den Familienrichter, so hieß es aus Gerichtskreisen, habe keine juristische Pflicht bestanden, den Mann festnehmen zu lassen.

Nachdem der Niederländer das Gebäude verlassen hatte, soll er seiner Familie nach Rheydt gefolgt sein. Dort tötete er seine Frau und verletzte seine Tochter mit einem Kopfschuss. Die 19-Jährige stirbt kurze Zeit später. Auch auf seinen 13-jährigen Sohn soll der Vater geschossen, ihn allerdings verfehlt haben. Die zweite Tochter (9) rettete sich rechtzeitig in die Wohnung.