Flüchtlinge könnten „erben“
Nach einem WZ-Bericht ist die Zweckentfremdung einer Erbschaft, die die Stadt gemacht hatte, erst mal gestoppt.
Mönchengladbach. Die Stadt ignoriert nach einem WZ-Bericht offenbar nun nicht länger den letzten Willen einer verstorbenen, ehemaligen DDR-Bürgerin. Die hatte der Kommune über 520 000 Euro vermacht - mit der Auflage, das viele Geld für die Flüchtlingsarbeit in Gladbach zu verwenden. Für deutsche wie für ausländische Flüchtlinge. Doch Oberbürgermeister Norbert Bude (SPD) verfügte, die Summe zur Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund einzusetzen.
Nach WZ-Informationen ist diese Förderung gestoppt worden. Anlass sei der Medienbericht gewesen, aber auch eine aufsichtsrechtliche Prüfung, die in der Stadtverwaltung ansteht.
Stadtjurist und Beigeordneter Michael Schmitz (CDU) sagte am Donnerstag in Vertretung Budes zu der brisanten Angelegenheit: "Ja, wir haben das gestoppt und die Beteiligten informiert, auch den Arbeitskreis Asyl. Über den Verwendungszweck des Geldes möchte ich im Moment noch nichts sagen." Man habe die Angelegenheit der Kommunalaufsicht zur Prüfung vorgelegt.
Der Gladbacher Arbeitskreis Asyl hatte die ganze Sache ins Rollen gebracht. Er widmet sich der Flüchtlingsarbeit. Aufgebracht durch die Zweckentfremdung der großen Erbschaft, schrieb er an die Stadtspitze. Laut Asyl-Kreis, dem die Kirchen, aber auch Parteien und zahlreiche Wohlfahrtsverbände angehören, haben Bude und seine Dezernenten alleine über die Verwendung des Geldes entschieden. Die Politik sei nicht informiert worden.
Erste Beträge aus dem Erbe seien demnach bereits an einen Personenkreis geflossen, der auf Leistungen des Sozialgesetzbuchs (SGB) II beziehungsweise SGB XII angewiesen ist. Empfänger von Leistungen nach SGB II sind diejenigen, die man landläufig Hartz-IV-Bezieher nennt. Leistungen nach SGB XII sind Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit.
So sinnvoll es sei, Migrationskinder zu unterstützen, dem Willen der Erblasserin entspreche das nicht, formuliert Pfarrer Edmund Erlemann in dem Brief. Er ist Sprecher des Arbeitskreises Asyl. "Wir hoffen und erwarten..., dass sie noch einmal Zweck und Modus des Mitteleinsatzes überdenken und sich dazu durchringen, dem ursprünglichen Willen der Erblasserin gerecht zu werden...", schreibt Erlemann. Mit Erfolg, wie sich jetzt zeigt.
Dass es in Mönchengladbach genügend Flüchtlinge - ob Einzelpersonen oder Familien - gebe, die dringend finanzielle Hilfe benötigten, darauf macht der Kreis um den sozial engagierten Erlemann ebenfalls aufmerksam.
Und er widerspricht Aussagen von Schmitz. Der warnte davor, den "Flüchtlingsbegriff zu überdehnen", schließlich habe sich die Zahl von Asylbewerbern "auf niedrigem Niveau stabilisiert". Bude hatte zu einem früheren Zeitpunkt gegenüber der WZ erklärt, den "Erbschaftserlös" für Kinder mit Migrationshintergrund zu verwenden.
Konkret: deren Eltern, SGB-II- beziehungsweise SGB-XII-Bezieher, bezahlen dann keinen Beitrag, wenn die Kids Offene Ganztagsschulen (Ogatas) besuchen. Hier sind beispielsweise Beträge fürs Mittagessen fällig.