Gladbacher (57) wegen Betrug um Luxusautos verurteilt
Düsseldorf. Im Düsseldorfer „Steuerhinterziehungs-Prozess“ hat das Landgericht Urteile gefällt. Drei Männern, darunter ein Gladbacher (57), wurde vorgeworfen, seit 2003 unter verschiedenen Firmentiteln mit teuren Kraftfahrzeugen gehandelt zu haben, die jeweils ohne Belastung mit der Umsatzsteuer erworben worden sind.
Anschließend wurden diese mit einem Aufschlag, jedoch deutlich unter dem Marktpreis, unter verschiedenen Firmennamen veräußert.
Der Kauf der Luxusautos erfolgte über deutsche, spanische, tschechische und französische Firmen, die einer der Angeklagten gründete oder u.a. durch Strohleute erwarb.
Die Männer hatten von 2006 bis 2007 mindestens 377 hochwertige Fahrzeuge zum Gesamtpreis von 24 Millionen Euro veräußert — die Umsatzsteuer (3,8 Millionen) führten sie nicht ab.
Verurteilt wurde der Mönchengladbacher wegen Steuerhinterziehung in sechs Fällen zu einem Jahr auf Bewährung. Ein Kölner Komplize (42) bekam für zehn Fälle 18 Monate auf Bewährung, der Haupttäter (59) wegen 29 Fällen drei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe. cwo