Niers-Flugplatz: Gericht stoppt Düsseldorfer Vorstoß
Gesellschafter-Streit: Kein Notgeschäftsführer für den MG-Fluplatz.
Mönchengladbach. Im Gladbach-Düsseldorfer Gesellschafter-Streit um die Zukunft des Niers-Flugplatzes hat Miteigner NVV AG einen Punktsieg errungen. Das Gladbacher Amtsgericht (Az. 18 HRB 51) lehnt den Antrag der Düsseldorfer ab, für den MG-Flughafen einen Notgeschäftsführer zu bestellen. Die Kosten muss die Flughafengesellschaft Düsseldorf bezahlen. Sie ist an der Niers mit 75 Prozent beteiligt, die NVV hält 25 Prozent.
Die Düsseldorfer hatten den Gladbacher Flughafenchef Hans-Joachim Peters entlassen: Der habe eigenmächtig und ohne den Mehrheitseigner zu informieren beim Regierungspräsidenten einen Ausbauantrag für eine 1850 Meter lange Start-Lande-Bahn gestellt. Peters tat dies, weil er wusste, dass die Kommunalaufsicht die erste, umstrittene Variante (2320 Meter) nicht akzeptiert.
Die fristlose Entlassung bleibt nach Auffassung des Amtsgerichts umstritten. Es sieht sich dafür aber nicht zuständig. "Es geht auf keinen Fall an, dass Streitigkeiten der Gesellschafter über die Bestellung eines Notgeschäftsführers durch das Registergericht maßgeblich beeinflusst oder gar faktisch entschieden werden", so das Gericht. Für die Abberufung Peters’ habe keine "Dringlichkeit" bestanden, zudem sei die Gladbacher Flughafen GmbH handlungsfähig. Sie wird von einem Prokuristen vertreten.
Am Montag wollen beide Gesellschafter - sie lassen sich von Düsseldorfer Anwälten vertreten - wieder miteinander reden. Die NVV erwägt eine Schadenersatzklage gegen Düsseldorf, sollte es sich dem Ausbauwunsch von 1850 Metern weiter widersetzen. Begründung: Man habe bereits Millionen Euro an Ausbau-Vorleistungen gesteckt.