Landgericht: Freispruch nach Zangen-Attacke
Geistigbehinderter musste sich wegen versuchten Totschlags verantworten.
Mönchengladbach. Freispruch mit der Auflage in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen zu werden - so lautet das Urteil für David V. (19), nachdem er seinen Betreuer mit einer Rohrzange angegriffen und schwer verletzt hatte. Der 19-Jährige gilt als vermindert schuldfähig, da er wegen einer frühkindlichen Hirnschädigung geistig behindert ist.
2005 zieht der Jugendliche in eine Hephata-Wohngemeinschaft an der Aachener Straße, in der das Opfer Torsten C. als Betreuer arbeitet. Zu Hause habe er damals nicht länger bleiben können, erklärt seine Mutter vor der 1. Jugendkammer am Landgericht. Immer wieder habe es Streit gegeben. Der Polizei war V. wegen Diebstahls bekannt.
Auch als der 19-jährige Angeklagte am 10. Mai 2007 von seiner Arbeit in einer Gärtnerei in seine WG zurück kehrt, ist er gereizt, denn es hatte Ärger gegeben. Als sein Betreuer Torsten C. ihn dann auf das gestohlene Handy einer Mitbewohnerin anspricht, kommt es zum Streit, und David V. rastet aus.
Der Streit eskaliert, und der Angeklagte schlägt und tritt seinen Betreuer und wirft mit Gegenständen um sich. "Ich bin raus aus dem Zimmer und habe die Türe zugehalten", erklärt der Betreuer. Er habe versucht, den Konflikt zu lösen und mit dem 19-Jährigen zu reden.
Als es still wird im Zimmer, ahnt Torsten C., dass David V. über den Balkon versuchen würde ins Wohnzimmer zu gelangen. "Ich bin zur Terrassentüre gelaufen, doch da kam David schon um die Ecke und hob die Rohrzange in die Luft." "Ich bringe dich um", hatte David V. dann mehrmals gerufen und sein Blick sei wie wahnsinnig gewesen.
Die Zange, 54 Zentimeter lang und gut zwei Kilo schwer, habe der Angeklagte für Fahrradreparaturen unter seinem Bett gehabt. David V. tritt die Tür ein und schlägt nach dem Kopf des Betreuers. "Ich konnte ausweichen und habe mich in den Schlag geworfen", erklärt dieser. Dann habe David V. Glasvitrinen und einen Tisch im Wohnzimmer zertrümmert. Nach einem Kampf kann Torsten C. den 19-Jährigen mit Hilfe einer Kollegin überwältigen, bis die Polizei erscheint.
David V. selbst hatte angegeben, alles sei wie von alleine passiert. Um Vorfälle wie diesen künftig zu verhindern und "um V. vor sich selbst zu schützen", hat das Gericht entschieden, ihn in eine geschlossene Psychiatrie einweisen zu lassen. Denn so ein blutiger Vorfall könne sich wiederholen, meint der Richter.