Richter schicken Amok-Raser in die Psychiatrie
Der Gutachter bescheinigt dem Täter eine Psychose. Darum ist er nicht schuldunfähig.
Mönchengladbach. José R.T. (37) wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Zu diesem Urteil sind die Richter am Mönchengladbacher Landgericht gestern gekommen.
Für eine solche Unterbringung sind mehrere Voraussetzungen erforderlich, die die Richter alle als erfüllt ansahen. Es muss sich um eine rechtswidrige Tat handeln, die im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen wurde.
R.T. hatte im September auf der Monschauer Straße eine Radfahrerin (46) mit knapp 100 Stundenkilometern überfahren, die Frau war sofort tot gewesen. Gutachter Martin Albrecht bescheinigte ihm eine schizo-affektive Psychose — R.T. habe zum Zeitpunkt der Todesfahrt keine Einsicht gehabt, dass er Unrecht tat.
Weil Totschlag juristisch als „erhebliche“ Tat gilt und nach Ansicht des Gutachters die Gefahr besteht, dass der jetzt Verurteilte wieder so handeln könnte, waren alle Voraussetzungen für die Unterbringung erfüllt.
R.T. sei laut Albrecht gerade erst dabei, sich hin zu einer Einsicht in seine Krankheit zu entwickeln.
Während der Unterbringung, die zunächst auf unbestimmte Zeit angelegt ist, wird in regelmäßigen Abständen überprüft, ob sich der Gesundheitszustand des Mannes verbessert hat. ahl