Sexualmord: Lebenslange Haft

Im Fall der zu Tode misshandelten 55-jährigen Frau aus Wickrath hat das Landgericht den angeklagten Rentner schuldig gesprochen. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

Foto: Reichartz

Der 68-jährige Wickrather reagierte auf das Urteil ebenso emotionslos, wie er den Prozess verfolgt hatte. Gestern wurde er vom Landgericht in Mönchengladbach zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes und Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person mit Todesfolge verurteilt. Laut Gutachten der medizinischen Sachverständigen ist die 55-jährige Lebenspartnerin des Rentners aus Wickrath an massivem Blutverlust gestorben, nachdem der Partner sie am 7. November 2016 mit verschiedenen Gegenständen missbraucht hatte.

Aussage des Angeklagten beim Verhör durch die Polizei

Die Verteidiger hatten am Ende noch einen Beweisantrag gestellt und einen weiteren medizinischen Sachverständigen gefordert, weil sie die Todesursache bezweifeln. Die 55-Jährige sei womöglich an einem Halswirbelbruch gestorben, so der Beweisantrag. Tatsächlich war die Frau an dem Novemberabend, den sie mit dem Angeklagten und zwei Begleitern in einer Gaststätte verbrachte, vom Barhocker gefallen. Doch der Beweisantrag wurde gestern vom Schwurgericht als „bedeutungslos“ abgelehnt. Zwei medizinische Sachverständige hatten das Gericht und den Staatsanwalt mit ihren Gutachten überzeugt. Der massive Blutverlust des Opfers sei die Todesursache.

Danach forderte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer für den angeklagten Rentner eine lebenslange Haftstrafe. Nach dem Gaststättenbesuch habe der Angeklagte seine Partnerin mit den Begleitern nach Hause gebracht. Die Frau hatte einen Alkoholpegel von 3,79 Promille. Die 55-Jährige sei deshalb nicht in der Lage gewesen, sich zu wehren, als der Rentner sie zu mit Kleiderbügeln und einem Bürstenstiel schlug und anschließend mit sexuellen Handlungen tödlich verletzte. Im Gerichtssaal habe der 68-Jährige behauptet, keine große Gewalt in der Novembernacht angewendet zu haben, erklärte der Staatsanwalt. Doch bei der Polizei hatte er ganz anders ausgesagt. Als die Frau schließlich heftig blutete, sei er immer heißer geworden. So hatte sich ein Polizeibeamter als Zeuge an die Aussage des Angeklagten erinnert. Der 68-Jährige habe den Tod der 55-Jährigen billigend in Kauf genommen, war der Staatsanwalt überzeugt.

Auch der Kammervorsitzende Lothar Beckers ging in der Urteilsbegründung noch einmal auf den ungewöhnlichen Mordfall ein. Bei der Polizei habe der Angeklagte eine ganz andere Aussage gemacht als später im Gerichtssaal. „Die Frau auf dem Bett war nicht mehr ansprechbar. Da habe ich probiert, wie weit ich gehen kann“, hatte der 68-Jährige bei der Polizei gesagt. „Der Angeklagte hat nicht mehr an die Frau gedacht, die er heiraten wollte, sondern nur noch an seine Lustbefriedigung. Er hat sie so behandelt, als habe er mit einer aufblasbaren Puppe zu tun“, hieß es in der Urteilsbegründung.

Sie seien ein Liebespaar gewesen, hatte sich der Angeklagte verteidigt. Doch das Gericht war am Ende überzeugt, dass der 68-Jährige in der Nacht nicht mehr an ein gemeinsames Leben gedacht habe. Dem Rentner sei nicht entgangen, dass das lebensgefährlich war, was er mit der wehrlosen Partnerin machte, war der Kammervorsitzende Lothar Beckers überzeugt. Neben der Urteilsverkündung hatte das Schwurgericht die Anträge der Nebenklage, die die Tochter des Opfers vertritt, bestätigt. So muss der Angeklagte an die Nebenklägerin ein Schmerzensgeld zahlen.

Der Verteidiger des Rentners kündigte nach der Verurteilung an, in Revision zu gehen.