Sprengstoffanschlag: 32-Jährige hat sich gestellt
Zwei Monate nach der Explosion an der Süchtelner Straße soll gegen die Frau Anklage erhoben werden.
Ein lauter Knall riss Anwohner der Süchtelner Straße am 5. Juni um kurz vor 4 Uhr aus dem Schlaf: Die Eingangstür zu einem Wohnhaus, das einem 35-jährigen Dachdecker gehört, lag in Trümmern. Ein selbstgebastelter Sprengsatz war detoniert.
Die Druckwelle schleuderte Teile der Tür über 30 Meter weit. Fensterscheiben gingen zu Bruch, obwohl die Rollläden herunter gelassen waren. Und weil sich in dem explosiven Behälter auch Buttersäure befand, verbreitete sich außerdem noch ein beißender Gestank.
Schon damals vermutete die Polizei, dass die Hintergründe der Tat im privaten oder geschäftlichen Umfeld des Firmeninhabers zu suchen sind. Jetzt scheint klar zu sein: Es handelt sich um eine Beziehungstat. Davon geht die Staatsanwaltschaft aus.
Seit vergangenem Donnerstag sitzt eine 32-Jährige in Untersuchungshaft. Sie gilt als dringend tatverdächtig. „Die Frau hat sich selbst auf der Polizeiwache gestellt, wahrscheinlich, weil sie davon ausging, dass sie per Haftbefehl gesucht wird“, sagte gestern Staatsanwältin Jane Wolf. Der Haftbefehl war wegen „Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion“ ausgestellt worden.
Eine Anklage ist laut Jane Wolf zwar noch nicht erhoben. Aber bis jetzt gehe man nicht davon aus, dass die 32-Jährige den Dachdecker ermorden wollte. „Dafür gibt es keine ausreichenden Hinweise“, sagte die Staatsanwältin. Der 35-Jährige, der sich zum Tatzeitpunkt alleine in dem Wohnhaus befand, war nicht verletzt worden.
In welcher Beziehung die Tatverdächtige und der Dachdecker zueinander stehen bzw. standen, will Jane Wolf nicht sagen. Nur so viel: „Sie kannten sich.“
Jane Wolf, Staatsanwältin, zum Verhältnis zwischen Wohnungsbesitzer und Verdächtiger
Auch zum Motiv des Sprengstoffanschlags gibt es noch keine näheren Auskünfte. Ob die 32-Jährige selbst den Sprengsatz bastelte, gehört ebenfalls zu den bislang ungeklärten Fragen. Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Frau Mittäter oder Mitwisser hatte, sagt die Staatsanwältin. Und: „Es ist möglich, dass sich die 32-Jährige den Sprengsatz zusammenbauen ließ.“
Einen Termin für den Prozess gibt es noch nicht. „Wer [. . .] durch Sprengstoff eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft“, heißt es im Strafgesetzbuch.