Stapper Weg: Späte Rechnung nach 19 Jahren?

Prozess: Im Januar entscheidet der Richter, ob die Anwohner für den Straßenbau zahlen müssen.

Mönchengladbach. Am 28.Januar entscheidet das Verwaltungsgericht, ob Anwohner des Stapper Wegs für den Ausbau der Straße mitbezahlen müssen. Das ist an sich nichts Ungewöhnliches. Wird eine Wohnstraße zum ersten Mal erschlossen, müssen die Anwohner je nach Größe ihres Grundstücks mehr oder weniger Geld beisteuern. Das Besondere aber an diesem Fall ist: Die Erschließung des Stapper Wegs liegt 19Jahre zurück. Warum kam die Rechnung so spät? "Die Abrechnung kann erst erfolgen, wenn die Straße rechtlich und technisch eindeutig hergestellt ist. Das kann schon mal Jahre dauern", erklärte gestern Stadtsprecher Dirk Rütten, räumte aber auch ein, dass der Zeitraum in diesem Fall ungewöhnlich groß war.Seit damals haben längst Hausbesitzer gewechselt. Doch auch ihnen flatterte im August 2003 eine von insgesamt 464 Zahlungsaufforderungen ins Haus. Etwa zwei Drittel aller Anwohner sollten eine Gebühr von unter 1500Euro zahlen, bei einem Drittel lag der Betrag höher - bis zu 40000Euro bei einem Gewerbebetrieb. Seitdem schwelt das Verfahren. Damals legten 310Bürger Widerspruch ein. Die Verwaltung entschied, anhand von drei beispielhaften Fällen Musterklageverfahren durchzuführen, die dann für die übrigen - seitdem zurückgestellten - Widersprüche als Präzedenzfall herangezogen werden sollen. Insgesamt wurden drei Musterverfahren eröffnet. Ein vierter Bürger klagte selbstständig, da sein Fall nicht mit den übrigen zu vergleichen war. Nach vier Jahren soll nun auch für ihn das Urteil fallen.

In Zukunft wird es solche Musterverfahren kaum mehr geben. Mit dem Bürokratieabbaugesetz des Landes wurden Widersprüche in vielen Verwaltungsbereichen abgeschafft. Ein kostenloses Musterverfahren, das später auf gleich lautende Widersprüche angewendet werden kann, gibt es nicht mehr. Stattdessen muss jeder Bürger einzeln klagen.