Umwelt-Gutachten zur L 19

Vier Varianten der Trassenführung waren untersucht worden: die A44-Trasse (Variante eins), zwei weitere östlich um Schelsen herum (Variante zwei und drei) und eine zwischen Giesenkirchen und Schelsen (Variante vier).

Mönchengladbach. Für die Bürgerinitiative "Nein L19" gab es gestern eine gute Nachricht. Ihre Ansicht, dass eine Ortsumgehung Giesenkirchen und Odenkirchen auf der alten A-44-Trasse nicht umweltverträglich ist, ist durch ein Gutachten des Landesbetriebs Straßen.NRW bestätigt worden. Am Montag wurde die für das Planverfahren notwendige Umweltverträglichkeitsstudie bei einem Behördentermin vorgestellt.

Vier Varianten der Trassenführung waren untersucht worden: die A44-Trasse (Variante eins), zwei weitere östlich um Schelsen herum (Variante zwei und drei) und eine zwischen Giesenkirchen und Schelsen (Variante vier).

Letztere wurde vom Gutachten als die umweltverträglichste Linienführung beurteilt. Sie ist die kürzeste der vier Strecken, schließt an die Autobahn 44 und an die Landstraße 31 in Neersbroich an und stößt zwischen Giesenkirchen und Schelsen auf Höhe der Gastankstelle durch.

"Wir fühlen uns in unserem Kampf gegen die L 19 auf der A-44-Trasse bestätigt", sagte Frederick Skupin von der Bürgerinitiative (BI) gestern zu den neuerlichen Entwicklungen. "Und wir freuen uns über die Ernsthaftigkeit mit der das Ganze geprüft wird." Vor allem aus Sorge um den Dohrer Busch hatte die BI sich gegen Variante eins eingesetzt.

"Für Menschen, Tiere und Biotope", wie Skupin sagt. Zuletzt hatte ein Gutachter im Auftrag der BI die Artenvielfalt der Fledermäuse im Dohrer Busch untersucht. Mit Hilfe von Horchkisten und Nachtsichgeräten hatte der Sachverständige acht verschiedene Arten entdeckt.

Zur Variante vier sagt Skupin: "Ab einem gewissen Punkt spielt das kleinste Übel eine Rolle." Das "kleinste Übel" deshalb, weil nach Ansicht der Bürgerinitiative auch bei Variante eins "ganz wichtig ist, dass Umweltschutz und Lärmschutz für die Anwohner gewährleistet sind".

Außer der Umweltverträglichkeit müssen jedoch noch die Wirtschaftlichkeit, also die Baukosten, und die Verkehrs-Effekte von Straßen.NRW geprüft werden. Wenn der Landesbetrieb dem NRW-Verkehrsministerium eine Streckenführung empfohlen hat und falls der Minister zustimmen sollte, folgt eine Vorplanung.

Erst dann wird die Öffentlichkeit einbezogen und die Bürger beteiligt. Die Ergebnisse all dieser Beteiligungen werden wiederum dem Minister vorgelegt. Nach der Entscheidung beginnt das Planfeststellungsverfahren.