Weiter Zoff ums Zelt: Stadt gibt nicht nach
Der Rechtsstreit um ein Eiscafé-Vorzelt geht weiter.
Grevenbroich. Am Ende der Kölner Straße steht bekanntlich weder der Eiffelturm noch irgend eine andere Sehenswürdigkeit. Dennoch will die Stadt durchgehende Sichtachsen in diesem Abschnitt der Fußgängerzone erhalten. Damit man besser aus der Einkaufsmeile heraus gucken kann. Oder in sie hinein. Eine Frage der Perspektive. Das bedeutet: Zelte, wie sie vor dem Eiscafé Zampolli stehen, müssen raus.
Die Stadtverwaltung musste vergangene Woche eine Schlappe hinnehmen: Sie hatte Zampolli-Besitzer Yüksel Arslan ein Bußgeld von etwa 280 Euro aufgebrummt, weil er seinen Gästen erlaubt hatte, im geöffneten Vorzelt seines Cafés zu rauchen. Die Stadt witterte darin einen Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz — das Amtsgericht beurteilte die Lage jedoch anders. Arslan muss nicht zahlen, das Verfahren wurde eingestellt.
Doch ausgestanden ist der Streit um das Vorzelt damit noch nicht. Denn es soll ganz weg. Schikane? „Nein“, sagt Rathaussprecher Andreas Sterken — das sei vielmehr eine Frage des Prinzips. Der Planenbau ist den Grevenbroicher Stadtverwaltern nämlich ein Dorn im Auge.
Mehrere Café- und Gaststätten-Besitzer haben die offizielle Erlaubnis der Stadt, einen Teil der Fußgängerzone für die Außengastronomie nutzen zu dürfen. Stühle, Tische und Sonnenschirme werden toleriert, ebenso ausfahrbare Markisen. Das gilt aber nicht für Zelte, wie sie von zwei Gastronomen aufgebaut wurden, nachdem sich im Jahr 2012 das Nichtraucherschutzgesetz verschärft hatte.
Solche „Einhausungen“, wie sie im Amtsdeutsch heißen, werden von der Stadt nicht erlaubt. Darauf hat sich der Verwaltungsvorstand — also die Bürgermeisterin und die Dezernenten — per Beschluss geeinigt. Und auf den seien die Gastronomen eindringlich hingewiesen worden, wie Sterken erklärt. Das Ergebnis: Einer baute sein Zelt ab, der andere ließ es stehen. Gemeint ist Yüksel Arslan, der es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt.
Warum die Stadt an dieser Stelle keine Vorzelte mag: „Uns geht es um ein ansprechendes Gesamtbild der Fußgängerzone mit freien Sichtachsen“, betont Andreas Sterken. Und das sei im Grunde nichts Neues. Denn dieser „freie Blick“ gehöre zum Konzept, das mit der Neugestaltung der Fußgängerzone realisiert wurde.
Die Auseinandersetzung um das Zelt in der Fußgängerzone schwelt bereit seit einiger Zeit. Vorläufiger Höhepunkt des Rechtsstreits war ein Termin vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf, das der Stadtverwaltung im Mai diesen Jahres Recht gab. Gegen dieses Urteil will der Eiscafé-Betreiber in Berufung gehen. Über seinen Antrag ist beim Oberverwaltungsgericht für das Land NRW aber noch nicht entschieden worden.