Islamist scheitert mit Klage gegen Ausreiseverbot

Düsseldorf (dpa). Ein Islamist aus Neuss ist mit einer Klage gegen ein befristetes Ausreiseverbot gescheitert.

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht wies die Klage ab, weil das vor zwei Jahren erlassene dreieinhalbmonatige Ausreiseverbot längst ausgelaufen sei. Weder bestehe eine Wiederholungsgefahr, noch werde der Kläger stigmatisiert.

Der 44-Jährige leitet die Hilfsorganisation „Helfen in Not“, die im Verfassungsschutzbericht erwähnt wird. Nach einem Hinweis des Bundesamtes für Verfassungsschutz hatte die Stadt Neuss ihm im Jahr 2013 die Ausreise verboten (Az.: 22 K 5865/13).