Rückmeldung aus Kaarst Mehrweg-Pfandsysteme als Ladenhüter?

Kaarst · Die Stadt wirbt für die Mehrweg-Pfandsysteme – aber nur zum Teil mit Erfolg.

Wer Essen aus dem Restaurant oder von einem Imbiss holt, hat die Wahl, dieses im Mehrwegbehälter gegen Pfand zu bekommen.

Foto: dpa-tmn/Bernd von Jutrczenka

(jasi) Der beste Abfall ist der, der nicht anfällt. Deswegen gilt seit Jahresbeginn für alle Gastronomiebetriebe, die direkt verzehrfähige Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, dass sie dafür eine Mehrweg-Alternative bereithalten oder mitgebrachte Becher oder Behälter der Kunden befüllen müssen. Große Betriebe ab 80 Quadratmetern und mehr als fünf Mitarbeitern sind verpflichtet, hierfür entsprechende Behältnisse, gegebenenfalls auch mit Pfandsystem vorzuhalten. Kleinere Betriebe müssen zumindest kundeneigene saubere Behälter befüllen. So können die Kundinnen und Kunden selbst entscheiden, ob sie Einweg oder Mehrweg nutzen möchten.

In Kaarst bietet beispielsweise die Bäckerei Puppe eigene Mehrwegbecher im Pfandsystem an – die bisher aber kaum angenommen würden, wie Geschäftsführer Thomas Puppe berichtet. „Wir würden uns wünschen, dass mehr Kunden dieses Angebot in Anspruch nehmen. Zumal wir die Becher ja tauschen und die Kunden einen neuen sauberen Becher zurückbekommen.“ Die Deckel bleiben dabei beim Kunden.

Etwas andere Erfahrungen in Bezug auf die Nachfrage macht Claudia Pape vom Café „Kaarster Schnittchen“. Sie schätzt, dass rund 40 Prozent ihrer Kunden von ihrem Mehrweg-Geschirr Gebrauch machen. Wichtig war ihr dabei unter anderem die Optik. „Ich habe extra auf schöne Farben geachtet. Und darauf, dass alles neutral, also ohne Werbung, gestaltet ist“, sagt die Gastronomin. Gelegentlich komme es auch vor, dass Kunden deshalb das Geschirr – auch To-Go-Tassen aus Porzellan gibt es – einfach behalten. Als Pfand nimmt Claudia Pape zehn Euro.

In der Nachbarstadt Neuss wurde die Einführung von Mehrweggeschirr für das Außer-Haus-Geschäft von der Verwaltung gefördert. Gastronomiebetriebe und Einzelhändler (wie Kioske oder Tankstellen), die zubereitete Speisen im Außer-Haus-Verkauf anbieten, konnten ab dem 13. Januar dieses Jahres einen Zuschuss von bis zu 500 Euro für die Nutzung der Angebote des Anbieters „FairCup“ beantragen. Die Nachfrage ließ aber auch dort zu Wünschen übrig. Die Zurückhaltung erklärte sich die Stadt damals unter anderem damit, dass das Thema „Verpackungsgesetz“ für die Anbieter noch neu sei.

Die Mehrwegangebotspflicht ist Teil des Abfallvermeidungsprogramms des Bundes. Weitere Informationen gibt es online.

(jasi)