Geplante Stromtrasse in Kaarst Stromtrasse führt durch Kaarst
Kaarst · Zwischen Osterath und Philippsburg ist eine Stromtrasse geplant. Im Kaarster Stadtrat wurde über das Thema diskutiert.
. Netzbetreiber Amprion plant die Gleichstromverbindung „Ultranet“ über 340 Kilometer von Osterath nach Philippsburg. Auch die Stadt Kaarst ist betroffen, die geplante Trasse läuft über vier Kilometer durch das Stadtgebiet. Die wichtigsten Fragen.
Wofür ist die
Stromleitung vorgesehen?
Die Höchstspannungsleitung ist ein Teil des gesamten Netzausbaus in der Bundesrepublik. Die Technik ist dabei neu: Erstmals wird Gleich- und Wechselstrom gemeinsam auf einem Mast übertragen. Insgesamt gibt es fünf Abschnitte, von denen vier der Netzbetreiber Amprion verantwortet – so auch den von Osterath nach Rommerskirchen.
Wo tangiert die Trasse
das Kaarster Stadtgebiet?
Die Leitung kommt im nördlichen Stadtgebiet an und führt über den Hoferhof und die Neusser Straße ins Gewerbegebiet Holzbüttgen, ehe sie Richtung Neuss abbiegt. Der letzte Mast auf Kaarster Gebiet steht zwischen Viehbrockhauspark und dem Gelände der Firma Sturm.
Wann soll das Vorhaben
abgeschlossen sein?
Das ist noch unklar. „Wir sind noch nicht in der eigentlichen Genehmigungsphase, sondern in der Bundesfachplanung“, erklärt Sigrid Burkhart, Technische Beigeordnete der Stadt. Es könne noch ein oder zwei Jahre dauern, ehe es ins Planfeststellungsverfahren geht.
Warum muss die
Trasse überirdisch gelegt werden?
Das ist im Netzausbaugesetz so verankert. Darin ist festgelegt, welche Stromtrassen für den Netzausbau als Erdverkabelungen ausgebaut werden sollen und welche überirdisch gelegt werden. „Da an dieser Fläche bereits eine überirdische Stromleitung entlang läuft, will Amprion in Teilen auf die vorhandene Trasse aufseilen“, erklärt Burkhart. Es müssten allerdings einige Masten, die nicht hoch genug sind, ausgetauscht werden.
Warum darf unter einer Stromtrasse kein Wohn- beziehungsweise Gewerbegebiet entstehen?
Laut Gesetz muss der Mindestabstand zu einem Wohngebiet 40 Meter betragen. Die FDP-Fraktion hatte im Stadtrat am Donnerstag Fragen zu den Mindestabständen von 200/400 Metern zu Wohnbebauung und Kitas oder Schulen an die Stadt und die Bundesnetzagentur gestellt, die in die Stellungnahme der Verwaltung aufgenommen werden sollen. Diese Abstände hatte die Stadt 2015 selbst noch gefordert, zwischenzeitlich wurde die Regelung aufgeweicht. Zudem geht es um Schall- und Strahlenemissionen.
Was beklagt die Stadt?
„Im Kaarster Osten sind im Bereich bestehender Wohngebiete Bemessungen durchgeführt worden, die wir nicht nachvollziehen können. Das werden wir überprüfen lassen“, sagt Burkhart. Auch die Frage, ob eine Variante zum geplanten Korridor geprüft worden ist, steht im Raum.
Welche Probleme könnte
es geben?
„Wenn wir den Abstand von 40 Metern einhalten, werden wir in unserer kommunalen Planung eingeschränkt“, sagt Burkhart.